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Bundesförderung für effiziente Gebäude

KfW fördert ab 22.02.2022 wieder die energetische Sanierung

Gina Sanders – stock.adobe.com

Ab dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.

Die Förderbank hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 bis 24:00 Uhr eingegangen waren, zu bearbeiten. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt.

In einem zweiten Schritt startet nun auch die Sanierungsförderung wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit noch die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 um 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

BEG fördert wieder Gesamtsanierungen

Die gesamte finanzielle Unterstützung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die KfW und das BAFA. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das Bundesamt BAFA, etwa die Dämmung der Fassade, eine neue Heizung oder den Austausch der Fenster, war vom Antrags- und Zusagestopp nicht betroffen.

Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40 für sanierte Bestandsgebäude bestehen unverändert weiter. Die Förderung liegt wie bislang zwischen 27,5 und 45 % Tilgungszuschuss.

Hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien (EE). Die EE-Klasse bringt 5 Prozentpunkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120 000 auf 150 000 Euro pro Wohneinheit an. Beim Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man daher auf bis zu 75 000 Euro Fördergeld je Wohnung.

Förderung für Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen erhalten Sanierungswillige in der Regel 20 % Förderung. Beispiele sind Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke. Bei neuen Heizungen steigt der Zuschuss auf bis zu 55 %.

Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält einen Bonus bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts in Höhe von 5 Prozentpunkten. „Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung ist finanziell attraktiv“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Da der Staat die Beratung bereits mit 80 % fördert, macht sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt.“ Eine Energieberatung vor Ort zeigt auf, wie Eigentümer ihr Wohngebäude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren können.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere, aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Bedingung ist jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie benötigen jedoch eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.

Das BAFA nimmt die Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an, die KfW die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite. Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, ist weiterhin die KfW zuständig. ■

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