Das Verfassungsgericht hat die für Freitag geplante Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz nach dem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann vorerst gestoppt.
Die für morgen (7. Juli 2023) geplante, abschließende Beratung zur GEG-Novelle kann nicht wie geplant stattfinden. Thomas Heilmann aus der CDU-Fraktion hatte einen Eilantrag dagegen gestellt, da er seine Rechte als Mitglied des Deutschen Bundestages durch das Gesetzgebungsverfahren verletzt sah. Das Verfahren biete Abgeordneten nicht die angemessene Zeit, sich mit dem Gesetz ausreichend zu beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pressemitteilung vom 5. Juli 2023 mitgeteilt, dass es dem Eilantrag stattgegeben habe und die 2. und 3. Lesung nicht in dieser Woche stattfinden dürften. Dass die Rechte der Abgeordneten, sich umfassend informieren zu können, verletzt werden, sei zwar nicht endgültig geklärt worden. Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG überwiege jedoch den Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert. Das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1. Januar 2024 sei nach wie vor möglich. Dafür müsste noch im Juli eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages anberaumt werden. ■
Quelle: Bundesverfassungsgericht / ml
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