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DGUV

Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration

Der Fachbereich Holz und Metall im DGUV hat seine Publikation „FBHM-114 – Möglichkeiten zur Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration“ aktualisiert.

Die darin gegebenen Empfehlungen zur Bewertung der Lüftung beziehen sich nur auf die Zeit während der SARS-CoV-2-Epidemie. Die Arbeitshilfe befasst sich mit der Lüftung von Innenräumen (auch großen Werkshallen), in denen sich regelmäßig Beschäftigte aufhalten, als einer der Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos.

Sie beschreibt die von SARS-CoV-2 unabhängige Regelsetzung und die Berechnung der CO2-Konzentrationen, die Beurteilung der Raumbelegung, die Ermittlung der Lüftungsintervalle, die Messung der CO2-Konzentration und die Lüftung in großen Werkshallen.

Zum Download der Publikation

CO2-Konzentration als Indikator

Die Raumlüftung kann über die CO2-Konzentration beurteilt werden, wenn die Emissionen nur von Menschen stammen. Die ausgeatmete Luft enthält Aerosole, die nach aktueller Einschätzung auch aktive Viren enthalten können. Die quantitative Bestimmung dieser Aerosole und die Beurteilung ihres Inhalts sind jedoch mit einfachen Mitteln nicht möglich. Deshalb kann aktuell zur Infektionsprävention nur die Qualität der Lüftung (Raumluft) beurteilt werden. Die von Menschen der Raumluft hinzugefügte Menge an CO2 kann als Maß für die Qualität der Lüftung (Raumluft) herangezogen werden. ■

Siehe auch: TGA-Themenseite Corona-Lüftung