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Förderprogramme

KfW 455-B: Förderung für Barrierereduzierung startet wieder

Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Bei der KfW können wieder Anträge an Zuschüsse für die Barrierereduzierung gestellt werden. VDS und ZVSHK zeigen sich erfreut, kritisieren jedoch die Höhe des Fördermittel-Budgets

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) meldete heute in einer Pressemitteilung, dass der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Programm Altersgerecht Umbauen für dieses Jahr 75 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. [→ siehe Antragsstopp für Zuschuss Barrierereduzierung KfW 455-B]

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wir brauchen in Deutschland mehr altersgerechte Wohnungen. Deshalb stellen wir 75 Mio. Euro bereit, mit denen Baumaßnahmen gefördert werden können, die Barrieren in der Wohnung, wie z. B. Türschwellen, verringern können. Davon profitieren übrigens nicht nur ältere Menschen, sondern auch Familien mit Kindern und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“

Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe: Die Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung ist sehr groß. Dies ist ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Förderung auch mit Blick auf den demografischen Wandel ist. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung weiterer Mittel der Wohnkomfort und die Wohnsicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht vielen Menschen, länger im gewohnten Wohnumfeld leben bleiben zu können.“

VDS und ZVSHK: Umdenken bei der Bundesregierung bewirkt

Zum Neustart der KfW-Förderung 455-B meldete sich heute auch die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft mit einer Pressemitteilung. Darin heißt es: Anders als ursprünglich ausgewiesen wird der Bundeshaushalt in diesem Jahr doch Fördermittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ enthalten. Mehr als ein Jahr mussten viele Bauherren auf den gleichnamigen Zuschuss mit der Kennziffer „455-B“ warten. Dass die Gelder seit heute überhaupt wieder fließen, ist nicht zuletzt dem Einsatz der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS), dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und weiteren Verbänden von Eigentümern, Seniorenorganisationen und Wohnberatung zu verdanken.

Trotz des hohen Bedarfs an barrierereduziertem Wohnraum und anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im ursprünglichen Haushaltsentwurf für 2022 gar keine Kredit Mittel mehr für dieses seit Jahren erfolgreiche Programm vorgesehen. Die Argumente der Verbände, die für eine Fortsetzung dieser Förderung sprachen, haben offenkundig ein Umdenken bei der Bundesregierung bewirkt.

Schließlich lässt sich die Notwendigkeit für altersgerechtes Umbauen aus Sicht der beteiligten Verbände nicht wegsparen. Denn die erforderlichen Investitionen sind jetzt und angesichts des demografischen Wandels zukunftssichernd und damit gesellschaftlich überaus relevant. Bisher sind nur 1,5 % der Wohnungen in Deutschland barrierefrei ausgestattet. Bis 2035 werden einer im Auftrag der KfW durchgeführten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund 2 Mio. altersgerechte Wohnungen fehlen.

Helmut Bramann, Hauptgeschaeftsführer des ZVSHK.

Christoph Papsch – www.christoph-papsch.de

Helmut Bramann, Hauptgeschaeftsführer des ZVSHK.

Appell der Verbände: Fördervolumen erhöhen!

„Wir freuen uns sehr, dass wieder Anträge auf KfW-Zuschüsse im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ gestellt werden können“, so VDS-Geschäftsführer Jens Wischmann. Allerdings hält der den Finanzrahmen für nicht ausreichend. „Leider stellt die Bundesregierung für das laufende Jahr nur 75 Mio. Euro für diese Förderung zur Verfügung. Das ist deutlich zu wenig. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Budget in dieser Höhe bereits nach gut einem halben Jahr aufgebraucht war. Im letzten Jahr war der ausnahmsweise auf 130 Millionen Euro aufgestockte Fördermitteltopf für altersgerechtes Umbauen sogar schon nach rund fünf Monaten ausgeschöpft.“

Der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Helmut Bramann, wiederholt in diesem Zusammenhang den Appell der Verbände an die Bundesregierung, das jährliche Fördervolumen auf 150 Millionen Euro zu erhöhen und endlich zu verstetigen. Daran anknüpfend erinnert er die Regierungsparteien an ihre eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW-Programm auskömmlich aufstocken.“ „Verlässlichkeit und Kontinuität sind Gebot der Stunde“, erklärt Helmut Bramann. „Die baulichen Gegebenheiten und die altersgerechte Ausstattung des Badezimmers sind entscheidende Faktoren, damit Menschen möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können!“ Bei allem Verständnis für die aktuellen energie- wie klimapolitischen Aufgaben der Bundesregierung dürfe die gesellschaftspolitische Bedeutung altersgerechten Wohnraums und seiner Badgestaltung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und seiner Folgen nicht aus dem Blickfeld einer verantwortungsvollen Politik geraten. Und für die Weiterentwicklung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ gelte es aus Sicht der Branche die bauliche Vorsorge für den späteren Pflegeakutfall zu berücksichtigen. „Hierdurch lassen sich erhebliche Kosten für die Betroffenen einsparen.“ ■

KfW-Förderprogramm 455-B: Das wird gefördert

Das BMWSB und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis 6250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Seit 2009 wurden über 330 000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut, allein im Jahr 2021 waren es über 50 000 Wohneinheiten. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Informationen zum KfW-Förderprogramm 455-B
 

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