Im KfW-Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) ist seit gestern (25. November 2020) keine Antragstellung mehr möglich: Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind schon aufgebraucht, ein Nachschlag für 2020 ist nicht vorgesehen. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht berührt.
Eine Förderung kann voraussichtlich wieder im Jahr 2021 beantragt werden. Eine Antragstellung ist allerdings grundsätzlich nur für Vorhaben möglich, die nicht begonnen wurden.
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Aktualisierung: Seit dem 5. Januar 2021 können private Eigentümer und Mieter wieder Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW beantragen. mehr...
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Über das KfW-Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung sind unter anderem beim Badumbau eine Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze und die Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme) förderfähig.
Da war doch was...
Die „Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht“, hatte die KfW im letzten Jahr schon am 2. Oktober 2019 verkündet. Und für das Zuschussprogramm 455-B war das nicht der erste Antragsstopp:
Bereits am 9. August 2017, kurz vor der Bundestagswahl, waren die damals eingeplanten Mittel von 75 Mio. Euro für das noch unter dem Namen „Altersgerecht Umbauen“ laufende Zuschussprogramm aufgebraucht. Es folgte eine schwierige Regierungsbildung mit neuem Zuschnitt vieler Ministerien. Erst ein Jahr später wurde das Zuschussprogramm 455-B neu gestartet.
Nun hat sich die GroKo erneut nicht mit Ruhm bekleckert – obwohl sie in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat: „Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ verstetigen.“
Vielleicht schafft es die GroKo ja, für 2021 ein ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung zu stellen. Denn nächstes Jahr wird wieder der Deutsche Bundestag neu gewählt, voraussichtlich am 19. oder 26. September 2021. Wenn kurz davor oder danach wieder vorzeitig die Mittel ausgehen, könnte es erneut eine längere Durststrecke geben. ■