Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Förderung

Antragsstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E)

Rainer Fuhrmann – stock.adobe.com

Die KfW hat einen Antragsstopp für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) mitgeteilt. Es ist zurzeit kein Geld vorhanden.

Es ist ein unschöner Vorgang, der sich alle vier Jahre nach der Bundestagswahl wiederholt: Förderprogramme des Bundes müssen temporär gestoppt werden, weil aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl keine Fördermittel zur Verfügung stehen.

So teilt die KfW-Förderbank mit, dass ab dem 3. Januar 2022 keine Anträge zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestellt werden können. Der Zuschuss wird aus Mitteln des seit dem 8. Dezember 2021 von Klara Geywitz (SPD) geführten Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert. Das Ministerium befindet sich nach der neuen Ressortverteilung der Ampel-Koalition allerdings noch im Aufbau. Für das verwandte Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss KfW 455-B gibt es schon seit Juni 2021 einen Antragsstopp.

Mit dem Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) werden Eigentümer und Mieter mit einem Zuschuss von bis zu 1600 Euro bei bestimmten Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen unterstützt (alternativ steht das Kredit-Programm 159 zur Verfügung). Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurden ist. Für Antragsteller, die bereits eine Zusage/­Antragsbestätigung erhalten haben, hat der Antragsstopp keine Auswirkung, für sie ist der Zuschuss reserviert.

Das KfW-Programm 455-E fördert beispielsweise Einbruchmeldeanlagen und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home­Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion, einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen.

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich werden verschiedene Nebenarbeiten gefördert. ■