Die KfW hat schon wieder einen Antragsstopp für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) mitgeteilt. Es ist erneut kein Geld vorhanden.
Nur wenige Monate nach dem Amtsantritt hat die Ampelkoalition die GroKo in puncto Antragsstopps die GroKo in den Schatten gestellt. Beim KfW-Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-B) wurde nun am 1. Juli 2022 der 2. Antragsstopp innerhalb von 180 Tagen ausgerufen.
Schon am 3. Januar 2022 hatte die KfW aufgrund von Geldmangel einen Antragsstopp mitgeteilt. Dieser war aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl und wegen des durch die neue Ressortverteilung der Ampel-Koalition noch im Aufbau befindlichen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Klara Geywitz) nachvollziehbar.
Aber ein langfristig angelegtes Förderprogramm mit einem so geringen Budget auszustatten, dass es wenige Wochen nach dem Neustart schon wieder erschöpft ist, bedeutet einen Vertrauensverlust bei den angesprochenen Investoren, bei Fachakteuren und bei den Herstellern einschlägiger Sicherungsausrüstung. Erst am 16. Februar 2022 hatte die KfW unter der Überschrift „Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar“ unwidersprochen gelmeldet: „Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.“
Dem erst vor wenigen Tagen neu gestarteten Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss KfW 455B droht durch eine absehbar unzureichende Mittelausstattung ein ähnliches Schicksal nur mit zeitlichem Versatz.
Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E)
Mit dem Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) werden Eigentümer und Mieter mit einem Zuschuss von bis zu 1600 Euro bei bestimmten Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen unterstützt (alternativ steht das KfW-Kredit-Programm 159 zur Verfügung). Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurden ist. Für Antragsteller, die bereits eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten haben, hat der Antragsstopp keine Auswirkung, für sie ist der Zuschuss reserviert.
Das KfW-Programm 455-E fördert beispielsweise Einbruchmeldeanlagen und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-HomeAnwendungen mit Einbruchmeldefunktion, einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen.
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich werden verschiedene Nebenarbeiten gefördert. ■
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