Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat über eine Änderung der „Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie)“ ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Änderung vom 01. November 2019 wurde im Bundesanzeiger AT vom 26. November 2019 veröffentlicht (Link zur Ansicht).
Das vom BAFA administrierte Förderprogramm Mini-KWK-Zuschuss ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, mit der bis zum Jahr 2020 eine Reduktion der CO2-Emissionen um mindestens 40 % erreicht werden sollte. Neue Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW können in bestehenden Gebäuden über das Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist. Weitere Infos zum Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel auf www.bafa.de ■