Der GIH informiert über aktuelle Bearbeitungszeiten bei Förderanträgen für die Gebäudesanierung. Wie der Energieberaterverband zu seinen Einschätzungen gelangt.
Wer für seine Immobilie eine Förderung beantragt, muss geduldig sein – sowohl für die Genehmigung des Antrags als auch für die Prüfung und Auszahlung sind die Wartezeiten teilweise erheblich.
So schätzt der GIH die Bearbeitungsdauer
„Für Sanierungsprojekte ist die Geschwindigkeit der Umsetzung ein wesentlicher Faktor – steigende Baukosten und Zinsen können, wenn sich ein Projekt in die Länge zieht, potenzielle Fördermittel auffressen. Leider gibt es aber weder vonseiten des verantwortlichen Bundeswirtschaftsministeriums noch des durchführenden BAFA Aussagen zur Bearbeitungsdauer. Wir befragen daher regelmäßig unsere Mitglieder und bereiten deren Datensätze so auf, dass eine Einschätzung möglich wird“, erklärt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Mittlerweile bildet der GIH-Fördermonitor schon über 700 eingereichte Datensätze ab.
Der Energieberaterverband nimmt dabei sowohl die Genehmigungsdauer als auch die Prüfungsdauer bei Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sowie bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inklusive des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) unter die Lupe. Mit leichter Verzögerung stellt der GIH-Fördermonitor die Erfahrungswerte seiner Beratenden über die drei letzten Monate hinweg dar und macht Angaben zu kürzesten, längsten und durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. Um zu erkennen, wie sich die Zeiten mittelfristig entwickeln, ist auch der Blick auf den Jahresverlauf interessant. Vier zusätzliche Diagramme nehmen daher die Durchschnittswerte der letzten 12 Monate in den Blick und errechnen den Trend.
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Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei BEG-Einzelmaßnahmen
BEG-Einzelmaßnahmen werden durchschnittlich erst nach 47 Tagen genehmigt (Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt der Förderzusage), die Prüfungszeit beträgt 50 Tage (Dauer von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum Erhalt des Auszahlungsbescheids). Leppig hält diese Zeiten für untragbar: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man bei der KfW meist innerhalb von Sekunden eine Förderzusage erhält, beim BAFA aber fast zwei Monate auf eine händische Prüfung warten muss. Wir fordern daher, dass das Bundesamt – trotz des scheinbar eingeschränkten Haushaltsrechts – die gleichen digitalen Möglichkeiten bekommt, um rasch und bürgerfreundlich zu agieren.“ Das BAFA solle daher das lang erprobte KfW-System übernehmen, das nach einer intelligenten Plausibilitätsprüfung die Anträge sofort freigibt. Denn für meist ähnlich lautende Standardanträge wie den Fensteraustausch oder den Einbau einer Wärmepumpe seien durch Stichproben unterstützte digitale Freigabeprozesse weitaus schneller und verlässlich genug. „Unsere Kunden müssen dann mit der die Beauftragung von Handwerkern nicht mehr zwei Monate warten, nur um sicher zu gehen, dass sie ihre Förderung auch erhalten“, so Leppig.
Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei iSFP-Energieberatungen
Während iSFPs in akzeptablen zwei Wochen genehmigt wurden, betrug die durchschnittliche Prüfungsdauer in den letzten drei Monaten bei stark steigender Tendenz 111 Tage. Auch hier mahnt der GIH-Vorsitzende zu schnellerer Bearbeitung: „Wir freuen uns, dass die Nachfrage mit über 10.000 ganzheitlichen iSFP-Beratungen pro Monat die Erwartungen aller übererfüllt. Nun muss das BAFA aber schleunigst seine Prozesse verbessern, Personal aufbauen und die eingereichten iSFPs rasch prüfen.“ Es könne nicht sein, dass Energieberater*innen vier Monate nach Abgabe ihrer Unterlagen immer noch auf Förderauszahlungen warten und in wirtschaftliche Not kommen. Leppig fordert daher, dass Förderungen künftig über die Kunden abgewickelt werden, sodass sich bei Energieberater*innen kein Zahlungsverzug aufsummieren kann. Wie eine Umfrage des Fachmagazins Gebäude-Energieberater bestätigt, entstehen fast der Hälfte der befragten Energieberater*innen allein durch iSFP-Beratungen Außenstände von über 15.000 Euro. Bei einem Fünftel der Beraterbüros summieren sich diese ausstehenden Zahlungen derzeit gar auf über 45.000 Euro.
Quelle: GIH/ml
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