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Haushaltssperre

Kälte-Klima-Richtlinie: KK-Branche fordert Fortführung

Tobif82 – stock.adobe.com

Bei der Förderung nach der „Kälte-Klima-Richtlinie“ besteht aufgrund der Haushaltssperre zurzeit die Annahme und Bewilligung von Anträgen von Anträgen pausiert. Die KK-Branche mahnt sichere Förderbedingungen und eine Fortführung des Förderprogramms an.

Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF haben eine gemeinsame Stellungnahme erstellt, in der sie die Fortführung der BAFA-Förderung nach der „Kälte-Klima-Richtlinie“ fordern. Die Stellungnahme wurde an die politischen Entscheidungsträger im Bundestag und in den relevanten Bundesministerien versandt. Die genannten Organisationen vertreten die gesamte Wertschöpfungskette der Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Hersteller und Bildung.

Mit Sorge betrachten die Organisationen die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf die Fördermaßnahmen in der Haus- und Gebäudetechnik. Die „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)“ fand in der öffentlichen Debatte zu den Haushaltssperren bislang wenig bis keine Beachtung. Sie trage aber nachweislich zum Erreichen der nationalen energie- und umweltpolitischen Ziele bei.

Fortsetzung bis 2026 war bereits angekündigt

Der vom Bundesfinanzministerium erlassene Bewilligungsstopp gilt auch für die Kälte-Klima-Richtlinie. Das mit der Umsetzung der Richtlinie beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt derzeit keine Zuwendungsbescheide. Die für die Jahre 2024 bis 2026 geplante und bereits angekündigte Fortführung der Kälte-Klima-Richtlinie ist ungewiss. Die KK-Branche weist darauf hin, dass das Aussetzen der Förderung in diesem Jahr und ggf. auch in den Folgejahren viele (künftige) Betreiber von gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie modernisierten Kälteanlagen vor große Finanzierungsprobleme stellt – vor allem diejenigen, deren Projekte bereits geplant sind und bei denen die Förderung wichtiger Bestandteil des Finanzierungskonzepts ist.

Die genannten Organisationen der Kälte-Klima-Branche fordern deshalb, die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie wieder zu ermöglichen und auch in den kommenden Jahren fortzuführen: „Aufgrund des relativ geringen Finanzierungsbedarfs der Fördermaßnahme sollte dies trotz der angespannten Haushaltssituation des Bundes möglich sein.“  ■
Quelle: VDKF / jv

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Auswirkungen der Haushaltssperre auf die TGA+E-Branche

Die Haushaltssperre ist inzwischen auch in der TGA+E-Branche Realität und stellt so viele Planungen und Projekte vor große Herausforderungen. Vermutlich steht nun auch sehr oft die Realisierung auf den Prüfstand, denn die Förderprogramme sind zumeist eine Reaktion auf den Markt bzw. eine direkte oder indirekte Subventionierung der konventionellen Lösungen, insbesondere durch die nicht oder nur in geringem Umfang erfolgende Einpreisung von Emissionen.

Allein beim BAFA sind zurzeit aus dem TGA+E-Bereich mehrere Förderprogramme betroffen, nach dem das Bundesfinanzministerium als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 eine sofortige Haushaltssperre verfügt hat. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können zwar weiterverfolgt werden, zurzeit dürfen aber keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Deshalb wurden bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen u.a. in den folgenden vom BAFA administrierten Förderprogrammen pausiert:

● Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
● Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
● Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
● Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
● Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
● Förderprogramm Serielle Sanierung
● Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Ausgenommen von der Antragspause sind bei den vom BAFA administrierten Förderprogrammen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).

Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungs-Wärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.