Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Rechtsprechung

WEG: Wem gehört ein allein ge­nutz­ter Schorn­stein?

Tomicek / LBS

Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemein­schafts­eigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungs­eigentümer genutzt wird.

Der Fall: Eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) stritt darum, wie Arbeiten an einem Schornstein rechtlich zu bewerten seien. Der betreffen­de Kamin wurde nur von einer Partei genutzt, was dafür hätte sprechen können, dass es sich um Sonder- und nicht um Ge­meinschaftseigentum handelt. Die Antwort auf diese Frage ist von großer Bedeutung, weil sich daran orientiert, ob ein ein­zelner Eigentümer stets zwingend auf die Zustimmung der Gemeinschaft angewiesen ist oder manche Dinge auch selbst in die Hand nehmen kann.

Das Urteil: Die Entscheidung der Berliner Richter ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig (Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 85 S 52/23). Sie entschieden: „Schornsteine ge­hören regelmäßig zu den Teilen des Gebäudes, die für dessen Sicherheit erforderlich sind. Sie sind damit nicht sondereigen­tumsfähig und stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigen­tum. Das gilt auch dann, wenn der Schornstein – wie hier – nur einem Wohneigentum dient.“ ■
Quelle: LBS / jv

Im Kontext:
CO2-Bepreisung verteuert das Heizen mit Erdgas und Heizöl
Heizenergiekosten: Wärmepumpenstrom-/Gaspreis-Barometer
Heizungsmodernisierung: Warum Abwarten keine gute Idee ist
Was die CO2-Bepreisung bei einer Gas-Heizung bis 2044 kostet
Was Erdgas kostet, wenn CO2-Preis und Netzentgelte steigen