Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, appelliert an Hauseigentümer:innen, eine Heizungsmodernisierung noch vor der nächsten Heizperiode umzusetzen.
„Eigentlich soll die kommunale Wärmeplanung den klimafreundlichen Heizungsumbau in Deutschland voranbringen, vor allem auch durch den Ausbau der Fernwärme. Jedoch: Geplant ist noch lange nicht umgesetzt: Über 80 % der Fernwärme wird heute in fossil betriebenen Kraftwerken erzeugt. Der notwendige Kraftwerksumbau und Netzausbau werden für die Bevölkerung enorm teuer und eine Realisierung nach Planungsabschluss noch viele Jahre dauern. Mit 1,2 Billionen Euro Kosten rechnet der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bis zum Jahr 2035.
Wer das bezahlen soll, ist noch nicht klar. Am Ende sehr wahrscheinlich die Kunden. Diese kommen – einmal angeschlossen – oft nur schwer wieder heraus und müssen dann zahlen, was verlangt wird. Üblich sind hier lange laufende Verträge, und bei einem Ausstieg bräuchte es eine alternative Heizung.
Dazu kommt ein weiteres Risiko für Verbraucher: Dass Kommunen ihre Wärme-Versorger gegen deren ökonomisches Risiko absichern und möglichen Kunden einen Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben. Das ermöglicht das Wärmeplanungsgesetz vor – durch ‚Fernwärmesatzungen aufgrund von kommunalrechtlichen Regelungen‘ und nach § 109 des Heizungsgesetzes, als ‚geeignetes Mittel zur Förderung des Klima- und Ressourcenschutzes‘.
Aktuell haben Hausbesitzer jedenfalls noch Entscheidungsfreiheiten, wie sie die künftige Wärmeversorgung ihrer Immobilie im gesetzlichen Rahmen staatlich gefördert umsetzen wollen. Wer abwartet, bis kommunale Wärmepläne ihm Vorgaben machen, der riskiert, keine Förderung für dort nicht mehr vorgesehene Optionen der Wärmeversorgung zu erhalten oder gar mit einem Anschluss- und Benutzungszwang konfrontiert zu werden.
Fazit: Wenn aufgrund des Alters der Heizung absehbar eh eine Modernisierung sinnvoll wäre oder wenn man selbst unsicher ist, ob der örtliche Lieferant überhaupt und rechtzeitig in der Lage sein wird, Gas- oder Öl aus mindestens 65 % erneuerbaren Anteilen zu liefern, der sollte auf keinen Fall warten, bis eine Wärmeplanung in seiner Kommune verbindlich umgesetzt ist. Denn danach wird er sofort dazu verpflichtet sein, die 65 % Regelung gemäß Gebäudeenergiegesetz einzuhalten oder muss sich weitergehenden kommunalen Anforderungen beugen.
Besser, jetzt handeln: Lieferschwierigkeiten bei Wärmepumpen sind vorbei. Förderzusagen erfolgen inzwischen enorm schnell und auch beim SHK – also Sanitär, Heizung- und Klima Fachhandwerk – sind inzwischen wieder ausreichend Kapazitäten vorhanden. Projekte können also zügig umgesetzt werden.
Der Zeitpunkt wäre für Hauseigentümer jetzt ideal, sich mit einer Heizungsmodernisierung zu befassen und ein solches Projekt vor der nächsten Heizperiode umzusetzen. Die aktuelle Förderkulisse mit bis zu 70 % Förderung ist derzeit noch top und die Mittel sind da. Wer weiß, ob noch ausreichend Fördermittel in künftigen Bundeshaushalten reserviert sein werden. Der fiskal-politische Spielraum hierfür wird jedenfalls in den nächsten Jahren deutlich enger werden als in diesem Jahr.“
Quelle: ZVSHK / ml