Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, prangert die erneut kurze Frist zur Stellungnahme für das Wärmeplanungsgesetz an:
„Aus Schaden wird man klug? Scheinbar nicht Herr Bundeskanzler!
Wenn die Worte eines Politikers seinen Taten widersprechen, schadet das dauerhaft seiner Glaubwürdigkeit. Das gilt erst recht für Amtsträger in der Regierung – ob Kanzler oder Minister. Vor wenigen Tagen noch hat Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich erklärt: ‚Meine Überzeugung ist: Wer zum Beispiel Klimapolitik machen will, muss sich zutrauen, dass jede einzelne gesetzliche Regelung in einer Volksabstimmung eine Mehrheit fände.‘
Ein solches Politikkonzept zielt eindeutig darauf, die Menschen im Lande bei tiefgreifenden Entscheidungen über deren Zukunft und die Zukunft des Landes ‚mitzunehmen‘, wie es so schön heißt. Ergänzende Erklärungen des Kanzlers dazu ließen vermuten, dass er in diesen Dingen aus der von seiner Regierung verpfuschten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelernt hat.
‚Unverschämt knappe Fristsetzung…
Da haben wir uns schwer getäuscht. Freitagabend [21. Juli 2023] verschickten BMWSB und BMWK – das Bauministerium und Klimaschutzministerium einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung an Länder und Verbände mit der Fristsetzung zur Stellungnahme drei Arbeitstage später. Eine Farce, wie wir sie ähnlich erlebt haben über die Osterfeiertage bei der Aufforderung zur Stellungnahme zum ‚Heizungsgesetz‘.
Diese unverschämt knappen Fristsetzungen durch die Regierung sind nicht Ausdruck eines demokratisch legitimierten Meinungsbildungsprozesses oder Meinungsaustausches mit den sogenannten von den Gesetzesentwürfen ‚betroffenen Kreisen‘. Im Gegenteil: Das ist ein gezielter Affront, bei dem unterschwellig mitschwingt: ‚Erklärt, was Ihr wollt. Interessiert uns eh nicht.‘
…verhindert, Expertise vor Ort einzuholen‘
Wir als Verband und Interessenvertretung des Heizungsbauerhandwerks scheuen wahrlich keine Wochenendarbeit. Aber es ist für uns schlichtweg unmöglich, innerhalb dieser kurzen Frist zur Stellungnahme die Expertise unserer auf kommunaler Ebene zuständigen und maßgeblich betroffenen Innungen einzuholen und diese in den Kommentierungsprozess zur Gesetzgebung einzubinden. Dabei wäre das so wichtig, um die Betroffenen ‚mitzunehmen‘.
Denn wegen der erwarteten Auswirkungen auf das lokal ansässige Handwerk wie auch dessen Expertise muss sichergestellt werden, dass die Einrichtungen des Handwerks auf kommunaler Ebene wirkungsvoll in die Prozesse zur Wärmeplanung eingebunden werden. Dies gilt in besonderer Weise für unsere umsetzungsrelevanten Klimahandwerke.
‚Gesetzesvorbereitung mit dem Vorschlaghammer‘
Die Gestaltung eines freien, technologieoffenen Wärmemarktes auf Basis marktwirtschaftlicher Strukturen, der international anerkannte, energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen bietet, ist zentrales Anliegen des SHK-Handwerks wie auch des Verbraucherschutzes, der sich gegen eine schleichende, monopolistisch geprägte Zentralisierung und Entmündigung der Bürger wendet.
Ich bin überzeugt, das wissen die handelnden Politiker in Berlin; und das weiß auch der Bundeskanzler. Aber anstatt aus dem Schaden zu lernen, den die Ampelkoalition durch das wochenlange Gezerre um das ‚Heizungsgesetz‘ genommen hat, lässt Olaf Scholz seinen angeschlagenen Ministern Habeck und Geywitz – offenbar wider besseres Wissens – erneut freie Hand für eine Gesetzesvorbereitung mit dem Vorschlaghammer. Das Ganze bekommt damit System, schadet unserer korporativen Verfassung, und ist letztendlich erneut ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen und gefundenes Fressen für die radikalen politischen ‚Alternativen‘. Nichts gelernt Herr Scholz!“
Anmerkung der TGA+E-Redaktion: Bei dem am 21. Juli 2023 versendeten Dokument handelt es sich noch nicht um einen unter den Ressorts abgestimmten Gesetzentwurf für das Wärmeplanungsgesetz, sondern um einen nach der ersten Anhörung der betroffenen Kreise und der Weiterentwicklung der GEG-Novelle fortgeschriebenen zweiten Referentenentwurf für das Wärmeplanungsgesetz, siehe: WPG: So soll die Kommunale Wärmeplanung ablaufen. Abgesehen von der kurzen Frist spricht der Vorgang eher dafür, dass die federführenden Ministerien dazugelernt haben. Eine zweite Gelegenheit zur Stellungnahme erfolgt für die meisten Gesetzentwürfe nicht. ■
Quelle: ZVSHK, BMWSB / jv
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