Der Bundesrat hat sich am 8. November 2019 zu den steuerrechtlichen Maßnahmen geäußert, die die Bundesregierung im Zuge ihres Klimaschutzpakets beschlossen hat (siehe: Gesetzesentwurf für Steuerbonus beschlossen). Dabei richtete er den Blick vor allem auf die Steuerausfälle, die mit den geplanten Steuerförderungen für Pendlerpauschale, Gebäudesanierung etc. verbunden sind.
Hohe Einnahmeausfälle
Von den insgesamt 1,325 Mrd. Euro entfällt laut Gesetzesentwurf rund die Hälfte auf Länder und Kommunen. Wie die entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensierend sind, sei bislang nicht geregelt, kritisiert der Bundesrat. Zugleich verweist er auf die zusätzlichen Belastungen, die auf die Länder durch die Wohngelderhöhung und die stärkere Förderung der Elektromobilität zukommen. Der Bund erhalte hingehen erhebliche Einnahmen, die vor allem durch die CO2-Bepreisung und die erhöhte Luftverkehrsteuer generiert werden.
Bund muss kompensieren
Vor diesem Hintergrund müsse in das Gesetz unbedingt eine Regelung aufgenommen werden, die die Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen vollständig kompensiert. Nach Ansicht des Bundesrates soll der Ausgleich über einen erhöhten Umsatzsteueranteil der Länder sichergestellt werden.
Die nächsten Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzesentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten. ■