Die restriktiven Vorgaben von Bund und Ländern zur Eindämmung der Atemwegskrankheit Covid-19 haben vielerorts die Schließung oder zumindest starke Nutzungseinschränkung vieler Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude zur Folge. Das Coronavirus Sars-CoV-2 ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers mit sich. Darauf weist der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVQST) hin.
Die Corona-Krise beutelt bereits die gesamte Wirtschaft. Um den Schaden nicht noch zu verschlimmern, und bei der nächsten Routine-Untersuchung plötzlich auch noch mit Positiv-Befunden auf Legionellen ein böses Erwachen zu erleben, sollte man tunlichst auf regelmäßigen Wasseraustausch in den häuslichen Wasserleitungen achten und als Fachplaner und Fachhandwerker seine Kunden auf diese Notwendigkeit hinweisen.
Verkeimung durch Nichtnutzung
Denn mit der Schließung oder Nutzungseinschränkung eines Gebäudes ist der bestimmungsgemäße Betrieb seiner Trinkwasser-Installationen nicht mehr gegeben. Der bei der Planung zugrunde gelegte regelmäßige Austausch in den Wasserleitungen ist bei einer Betriebsunterbrechung nicht mehr sichergestellt, was zu Stagnationsbedingungen führt und damit das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht.
Was ist zu tun?
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Coronavirus auf dem Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen. Das bedeutet, auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude aufhalten, die Restaurantküche kalt bleibt oder im Betrieb kein oder nur wenig Wasser fließt, muss eine bestimmungsgemäße Nutzung simuliert werden, indem die Entnahmestellen spätestens alle 72 h mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird.
Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasser-Installation sicherzustellen.
Nach den Vorgaben der a.a.R.d.T., die jüngst in der Tabelle 2 der neuen Richtlinie VDI 6023-3/3810-2 konsolidiert wurden, kann bei Trinkwasser-Installationen, welche länger als 72 h nicht genutzt werden, zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen werden.
Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese dann jedoch auch kalt ausgespült werden, d.h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperatur-Bereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen. Bei Betriebsunterbrechungen ab 4 Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens 7 Tagen genügt es, das Wasser mindestens fünf Minuten abfließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt.
Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen.
Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen. Es empfiehlt sich hier ein Umfang der Beprobung analog einer orientierenden Untersuchung nach TrinkwV. Ist eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das WVU abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen. ■