Sparsam mit Erdgas umzugehen, ist das Gebot der nächsten Monate. Doch wie kann man das nachhaltig dort in die Breite tragen? Der Chef der dena hat jetzt vorgeschlagen, den Einbau elektronischer Heizkörperthermostate zur gesetzlichen Pflicht zu machen.
Das Drohen einer Gasversorgungskrise erfordert auch im Haushaltsbereich rasches Handeln – rechtzeitig bevor die nächste Heizperiode beginnt, mahnt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena), und erklärt zur Debatte um eine gesetzlich verordnete Temperaturabsenkung in Mietwohnungen:
„Der Schlüssel für erhebliche Einsparungen bei der Heizenergie heißt Transparenz. Die Technologien sind vorhanden: Digitale Thermostate und Messsysteme müssen in einer konzertierten Aktion massiv in den Einsatz gebracht werden. Und zwar jetzt, damit in der nächsten Heizperiode ausreichend viele Haushalte versorgt sind. Die dena schätzt das mögliche Einsparpotenzial auf über 10 %.
Eigentümer sollen die Nachrüstung bezahlen
Auch zur Kostenfrage hat sich die dena bereits positioniert. Eigentum verpflichte, das gelte auch für Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Die Kosten für Anschaffung, Einbau und Nutzung von Heizkörperthermostaten dürften nicht auf die Mieter und Nutzer abgewälzt werden, sie müssten von den Eigentümern getragen werden.
Gesetzliche Nachrüstpflicht
Dazu sollten Hauseigentümer und Betreiber von Heizsystemen gesetzlich verpflichtet werden. Begleitet werden könne die „dringliche Gesetzesänderung“ von einem abschmelzenden Förderprogramm, das bis zum 31. Dezember 2022 die Hälfte der Anschaffungskosten und im Jahr 2023 noch 25 % trägt.
Steigende Pönale ab 2024
Bemerkenswert an dem Vorschlag ist bereits, dass die dena zum einen eine gesetzliche Pflicht einführen aber gleichzeitig die Erfüllung dieser Pflicht belohnen will.
Offensichtlich geht die halbstaatliche dena jedoch davon aus, dass die Verpflichteten trotzdem in großem Umfang die gesetzliche Pflicht nicht erfüllen bzw. bis zur letztmöglichen Frist hinauszögern werden. Deshalb sieht der dena-Vorschlag vor, dass ab dem dritten Jahr eine über drei Jahre steigende Pönale für Eigentümer eingeführt werden könnte, um den Druck zu erhöhen und die Umsetzung zu beschleunigen.
Was muss zusätzlich passieren?
Wichtig sei, dass Marktakteure eine derartige Verpflichtung in einer Krisensituation nicht zu marktunüblichen Preissteigerungen, also Mitnahmeeffekten, nutzen, so Kuhlmann.
Man darf auch auf die Reaktion von Mieter- und Vermieterverbänden gespannt sein, auch aufgrund der im Bestand zumeist eingesetzten Systeme mit einer Stromversorgung über Batterien und dem Aufklärungsbedarf für die Nutzer.
Auch die Reaktionen der herstellenden Industrie dürften nicht nur Begeisterung widerspiegeln: Fertigungskapazitäten für eine plötzliche gesetzliche Ausrüstungspflicht liegen nicht vor, die Versorgung mit elektronischen Bauteilen ist bereits seit vielen Monaten und auf längere Zeit kritisch und der Verkauf konventioneller Thermostatköpfe dürfte häufig einen beträchtlichen Anteile am Umsatz in Deutschland haben. Zudem folgt auf eine gesetzliche Pflicht zur flächendeckenden Modernisierung innerhalb weniger Jahre unweigerlich ein Nachfragezusammenbruch…
dena sieht gesetzliche Absenkung der Temperatur kritisch
Eine gesetzlich verankerte Absenkung der Temperatur in Mietwohnungen sieht Kuhlmann äußerst kritisch. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter um die Einhaltung der Heizungstemperatur seien schon heute ein großes Ärgernis für Mieter und Familien. Ein solcher Vorschlag sei verbraucherfeindlich und schade der Akzeptanz und damit dem Gelingen der Energiewende.
Möglich, sinnvoll und technisch umsetzbar wäre dagegen eine gesetzlich vorgegebene Temperaturabsenkung in öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen, im Freizeitbereich oder im Handel. Überall dort, wo Temperaturen zentral eingestellt und gesteuert werden. Allerdings müssen auch hier technische Aspekte und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Die dena hat angekündigt, den „massiven Einsatz digitaler Thermostate und Messsysteme“ im Rahmen ihres Mitwirkens an der kürzlich vorgestellten Energiewechsel-Kampagne des BMWK einzubringen.
Einschätzung der TGA-Redaktion
Viel wahrscheinlicher als eine gesetzliche Pflicht für eine elektronische Einzelraumregelung oder elektronische Thermostatköpfe dürfte allerdings ein Hochfahren der Fördermöglichkeiten in diesem Bereich sein. Erstens gibt es bereits eine Ankündigung, die Förderung für „geringinvestive Maßnahmen“ zu verbessern, zweites muss ein Förderprogramm nicht eine Vielzahl von Ausnahmen und Kriterien regeln und drittens kann es schneller als ein Gesetz in den Markt gebracht werden. ■
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