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TGA+E-Installation

Kalkulation der Kabel­ver­le­gung für die Ge­bäu­de­au­to­ma­tion

Bild 1 Kostengruppen der Gebäudeautomation gemäß der Baukostennorm DIN 276:2018-12.

Marius Hartel

Bild 1 Kostengruppen der Gebäudeautomation gemäß der Baukostennorm DIN 276:2018-12.

Die Automatisierung von Gebäuden wird weiter an Bedeutung zunehmen. Eine Analyse der Schwierigkeiten beim Finden von Nachunternehmern für Arbeiten im Bereich der GA-Kostengruppe 484 „Kabel, Leitungen und Verlegesysteme“ zeigt, dass hier eine Differenzierung beim Planen und Ausschreiben erforderlich ist.

Der Artikel kompakt zusammengefasst
■ Es liegen aus dem Markt Erkenntnisse vor, dass bei vielen Elektrotechnik- und Installationsunternehmen die Bereitschaft fehlt, sich mit dem Teilbereich „Kabel, Leitungen und Verlegesysteme“ der Gebäudeautomation (GA) zu befassen.
■ Hintergrund ist, dass das Verlegen von Kabeln und Leitungen der GA im Vergleich zu entsprechenden Leistungspositionen der Elektrotechnik (ELT) mit einem anderen Aufwand verbunden sind, jedoch bei der Ausschreibung oder Beauftragung nicht immer hinreichend differenziert wird.
■ Eine Analyse und Bewertung kommt zu dem Schluss, dass das Verkabeln der Gewerke Elektrotechnik und / oder Gebäudeautomation bei Verträgen auf Basis der VOB- und BGB-Vorgaben immer in der entsprechenden Kostengruppe bzw. Anlagengruppe in separaten Leistungsverzeichnissen auszuschreiben ist.
 

Die Anforderungen an die Energieeffizienz der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bzw. an die gesamte Baukostengruppe 400 gemäß DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (Dezember 2018) sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Gebäudeautomation (GA), Kostengruppe (KG) 480, hat sich dabei zu einem unverzichtbaren Bestandteil und zunehmend zu einer Leitdisziplin beim energieeffizienten Bauen und für die nachhaltige Bewirtschaftung von Gebäuden über den gesamten Lebenszyklus entwickelt.

Auch zukünftig wird sie durch das Aufkommen von IoT-Technologien, künstlicher Intelligenz und Big Data in ihrem Funktionsumfang ständig erweitert werden. Umso wichtiger ist es, für die Ausführung der immer komplexer werdenden GA und die steigenden Systemintegrationsanforderungen qualifizierte Fachunternehmen zu finden, die diese Systeme errichten können.

Für die Kostengruppe 481 „Automationseinrichtungen“ der Anlagen- und Raumautomation und die Kostengruppe 483 „Automationsmanagement“ bei GA-Managementsystemen (GA-M) mit ihren Management-, Bedien- und Anzeigeeinrichtungen (MBE) stehen am Markt zahlreiche Unternehmen zur Verfügung und bieten im freien Wettbewerb ihre Leistungen an.

Höherer Aufwand beim Verlegen von Kabeln und Leitungen der GA

Nachunternehmer für die Arbeiten im Bereich der Kostengruppe 482 „Automationsschwerpunkte (ASP)“ und der Kostengruppe 484 „Kabel, Leitungen und Verlegesysteme“ sind deutlich schwerer zu finden. Dabei nehmen diese Leistungen einen beachtlichen Anteil an der gesamten KG 480 ein (Bild 1).

Offensichtlich fehlt bei vielen Elektrotechnik- und Installationsunternehmen die Bereitschaft, sich mit diesen Teilbereichen der Gebäudeautomation zu befassen, da anscheinend bei den Vergaben der Elektrotechnischen Anlagen (KG 440) vergleichbare Leistungen mit weniger Aufwand erbracht werden können.

Derartiges spiegelt sich anhand vieler gleichartiger Aussagen der ausführenden TGA-Unternehmen aus dem Fachbereich der Elektrotechnik wider. Deren Erfahrungen zeigen, dass in vielen Projekten scheinbar gleiche Leistungen gefordert werden, beispielsweise beim Verlegen von Kabeln und Leitungen der GA mit gleichen Leistungspositionen wie bei der Elektrotechnik (ELT). Diese Leistungen sind aber nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen nicht als „gleich“ anzusehen.

Das Verlegen von Kabeln ist in der heutigen hoch technologisierten Welt unerlässlich geworden, da diese eine wichtige Rolle bei der Übertragung von Daten und Energie spielen. Während es für Daten bereits unterschiedliche Lösungen einer kabelfreien Übertragung gibt, sind Kabel für die Übertragung elektrischer Energie und bei sicherheitsrelevanten Anwendungen unverzichtbar.

Separate Vergabeeinheiten für die Kostengruppen 440 und 480

Es gibt beim Verlegen von Kabeln jedoch viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen – einschließlich der teilweise abweichenden Anforderungen an das Verlegen der Kabel und deren Anschlüsse in unterschiedlichen Kostengruppen. Werden derartige „gleichartige Leistungen“ in verschiedenen Vergabeeinheiten (VE) ausgeschrieben, können sich die Bieter auf die unterschiedlichen Anforderungen in den jeweiligen Kostengruppen einstellen.

Bild 2 Beispielhafte Leistungspositionen der GA aus dem LB 053 ELT.

BTGA

Bild 2 Beispielhafte Leistungspositionen der GA aus dem LB 053 ELT.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn für die Kostengruppen 440 und 480 separate Vergabeeinheiten und somit eigenständige Leistungsverzeichnisse (LV) existieren. Während dieses Vorgehen bei größeren Bau- und Sanierungsmaßnahmen als Standard dem Stand der Technik und dem Vergaberecht entspricht, werden bei kleineren Maßnahmen derartige Leistungspositionen oft in gemeinsamen Leistungsverzeichnissen zusammengefasst.

Das Vergaberecht fordert grundsätzlich, gleiche Positionen nur einmal im Leistungsverzeichnis aufzuführen und mit den gleichen Einheitspreisen zu versehen. Die Auftraggeber und Bauherren verlangen dann, aus ihrer Sicht „dem Vergaberecht folgend“ zu Recht, dass derartige Leistungspositionen nicht nur in gleichen Leistungsverzeichnissen, sondern auch zu gleichen Einheitspreisen auszuführen sind. In vielen Fällen soll dies entsprechend den günstigeren Einheitspreisen der Elektro-Grundinstallation geschehen.

Die insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern zu verwendenden Vorgaben zur Ausschreibung, beispielsweise des Standardleistungsbuchs für das Bauwesen, verstärken scheinbar diese Forderung, da sich hier der Leistungsbereich (LB) 070 „Gebäudeautomation“ der Leistungspositionen des LB 053 „Niederspannungsanlagen – Kabel / Leitungen, Verlegesysteme, Installationsgeräte“ bedienen muss. Leistungspositionen im Bereich GA sehen beispielsweise wie in Bild 2 aus und verweisen auf den LB 053.

Andere Bedingungen bei ELT und GA

Die Aufwände und damit auch die Einheitspreise für das Verkabeln der Gebäudeautomation können sich laut Einschätzungen von befragten Unternehmen aber deutlich von den Preisen für das Verkabeln der Elektro-Grundinstallation unterscheiden – auch beim Verwenden von identischen Kabel- und Leitungstypen. Das Verkabeln der GA bedarf aus diesem Grund in den meisten Fällen gegenüber dem Verkabeln der ELT einer nur in Teilbereichen vergleichbaren, aber durchaus abweichenden Kalkulation.

Gibt ein ELT-Unternehmen in Folge einer Ausschreibung einen höheren Preis für eine scheinbar gleiche Leistung an, stößt das häufig auf Unverständnis bei den beteiligten Vergabestellen, Bauherren, Projektsteuerern und Planern. Dabei liegt die Erklärung klar auf der Hand: Beim Verlegen und Anschließen von Kabeln und Leitungen der ELT kann damit gerechnet werden, dass die Lage der anzuschließenden Betriebsmittel feststeht – beispielsweise Schalter und Steckdosen.

Das ist bei der GA anders: Neben dem Anschluss der eigenen Feldgeräte – diese sind gemäß dem Grundsatz der VOB in der Position des Leistungsverzeichnisses enthalten – gilt es, viele weitere Betriebsmittel beteiligter Gewerke und Kostengruppen zwecks der elektrotechnischen Spannungsversorgung, deren Überwachung oder Steuerung und Regelung zu „verkabeln“ und anzuschließen.

Diese Betriebsmittel sind in den jeweiligen Gewerke-LV überwiegend fabrikatsneutral ausgeschrieben und deren tatsächliche Anschlussarten ergeben sich erst nach Vergabe dieser Gewerke-LV, der Vorlage der zugehörigen Werkstatt- und Montageplanung und der entsprechenden Datenblätter durch die jeweiligen Auftragnehmer. Auch befinden sich die anzuschließenden Komponenten teilweise innerhalb von weiteren Anlagenhüllen, beispielsweise Ventilatoren. In Abhängigkeit des gelieferten Produktes können sie ganz unterschiedliche Anschlussarten und von der Planung abweichende Ortsbezüge aufweisen, eine Abstimmung zusätzlicher Öffnungen für das Verlegen von Leitungen bedingen und eine im Vorfeld eindeutig definierbare „Feininstallation“ dieser Betriebsmittel mittels zusätzlicher Schutzrohre und Hilfskonstruktionen an „fremden“ Anlagen nur bedingt zulassen (Bild 3).

Bild 3 Typische GA-Endverlegungen und typische GA-Anschlüsse.

Franz Rebmann

Bild 3 Typische GA-Endverlegungen und typische GA-Anschlüsse.

Erfahrungsaustausch der BTGA-Fachbereiche ELT und GA

Im Rahmen verschiedener Tagungen und Fachgespräche haben TGA-Errichter immer wieder auf die genannten Erfahrungen mit unterschiedlichen Verlegeanforderungen hingewiesen. Die BTGA-Fachbereiche „Elektrotechnik“ und „Gebäudeautomation“ haben daraufhin einen Erfahrungsaustausch initiiert, für den die Mitautoren Marius Hartel (GA Ingenieurgesellschaft), Joachim Janßen (Caverion) und Sven Thore Wohnrade (Elektro Decker) als Sachverständige gewonnen werden konnten.

In diesem Fachgespräch bestätigten Wohnrade und Janßen die negativen Erlebnisse der TGA-Errichter, bei denen auf eine Gleichbehandlung der Verkabelung der ELT und GA und somit auch auf gleiche Einheitspreise gepocht wird.

Aus Sicht der Fachplanung GA sei das aber weniger nachvollziehbar, so Hartel. Allerdings räumte er ein, sich nur mit größeren Bauvorhaben und kompletten Liegenschaften zu befassen, bei denen die genannte Vermischung der Leistungen gar nicht oder nur in Ausnahmefällen auftreten würde. Auf Basis einer vollständigen Planung und Ausschreibung mit einer angemessenen Planungstiefe und vor allem unter der Anwendung unterschiedlicher Vergabeeinheiten und Leistungsverzeichnisse würde sich das Verkabeln der GA im Sinne der VOB durchaus gut kalkulieren lassen – unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Fachbereiche gültigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Dass dabei für Leistungen in den Bereichen ELT und GA unterschiedliche Einheitspreise auftreten (ELT-Preise kleiner als GA-Preise), auch wenn es sich hierbei um das Verlegen und den Anschluss der gleichen Kabel und Leitungen handelt, ist für ihn logisch und nicht zu hinterfragen.

DIN 276, VOB ATV DIN 18386, BGB …

Bei VOB-Verträgen ist das Verkabeln der Gebäudeautomation auf Grundlage der DIN 276 und der VOB ATV DIN 18386 „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Allgemeine technische Vertragsbedingungen“ der Kostengruppe 484 zuzuordnen. Bei Bauverträgen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Für das Erstellen von Leistungsverzeichnissen, die auch als Grundlage der Kostenberechnung verwendet werden können, sind ebenfalls die Struktur nach DIN 276 und die Zuordnung der GA-Verkabelung in die Kostengruppe 484 zu empfehlen.

In DIN 276 ist folgender Hinweis zu den Kabeln und Leitungen der KG 484 zu finden: „[…] soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst“. Diese scheinbare Einschränkung irritiert und verwirrt viele Anwender der Norm und verleitet Ungeübte dazu, derartige Leistungen unnötig zur KG 444 „Niederspannungsinstallationsanlagen“ zu verschieben, die derartige Hinweise nicht kennt.

Hinzugefügt wurde dieser Hinweis erst in der Fassung des Jahres 2018 in Anlehnung an die Vorgaben der VOB ATV DIN 18386 und hat eigentlich in der Baukostennorm nichts verloren. Er wurde auch nicht aufgenommen, um alle gleichen Leitungs- und Kabeltypen in die KG 440 zu verschieben. Der Grund ist vielmehr der allgemeingültige Grundsatz der Vergabeordnung, gleiche Leistungen nicht doppelt auszuschreiben. In der Erstfassung der DIN 276-1 war die Zuordnung der Kabel und Leitungen in der GA noch etwas verständlicher ausgedrückt: „Kosten der anlagenübergreifenden Automation einschließlich der zughörigen Verteiler, Kabel und Leitungen“.

Leistungsbeschreibung

Das Ziel einer Ausschreibung auf Basis der VOB besteht darin, vergleichbare Angebote zu erhalten. Die VOB fordert in § 7 Nr. 1 Teil A: „Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.“

Bild 4 Textlich identische Positionen können im Kontext verschiedener Kostengruppen unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen haben.

BTGA

Bild 4 Textlich identische Positionen können im Kontext verschiedener Kostengruppen unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen haben.

Diese Forderung gewinnt in Zeiten des Fachkräftemangels und einer momentan noch hohen Auslastung der Betriebe an Bedeutung. Der Grundsatz „Berechnung ohne umfangreiche Vorarbeiten“ der VOB kann oft nicht eingehalten werden, insbesondere dann nicht, wenn die unterschiedlichen Leistungsbereiche mit ihren scheinbar gleichen Leistungspositionen – aber durchaus unterschiedlichen Detailanforderungen – ohne Not in gleichen und somit nicht mehr differenziert kalkulierbaren Leistungsverzeichnissen oder Positionen zusammengefasst werden. Die Konsequenz wäre dann, auf Leistungsverzeichnisse, die nicht nach den Vorgaben der DIN 276 und der zum jeweiligen Gewerk zugehörigen VOB/C strukturiert sind, keine Angebote mehr abzugeben.

Textlich identische Positionen können in verschiedenen Kostengruppen zu unterschiedlichen Preisen führen, wie das folgende Beispiel aus einem Leistungsverzeichnis zeigt Bild 4.

Der Text beider Positionen ist identisch. Wenn diese aber in verschiedenen Anlagen- oder Kostengruppen und unterschiedlichen Leistungsverzeichnissen berücksichtigt sind, hat der Anbieter die Möglichkeit, unterschiedliche Kalkulationsansätze anzurechnen und zu dokumentieren. Die Unterschiede in der Kalkulation ergeben sich bei gleichem Kabel- oder Leitungstyp aus den Sachverhalten „Verlegeart“, „Einzellängen“, „Anschlussarten“, „Detailabstimmungen“, „Arbeitsvorbereitung“, „Vorleistungen“ „spätere Berücksichtigung von Datenblättern Dritter“ und „Endverlegung“.

In der Broschüre Nr. 145 des AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) ist beschrieben, wie bei der Planung und Ausschreibung der Gebäudeautomation praxisgerecht vorgegangen werden sollte. Kapitel 4 erläutert die GA-Planung durch einen GA-Planer mit allen relevanten Komponenten, einschließlich der Kabel und Leitungen für die GA-Einrichtungen. Die Schnittstellen der Planung werden beschrieben, ebenso die Schnittstellen der Ausführung. Im Anhang 4 der Broschüre sind die Planungsunterlagen aufgeführt, die im Rahmen der Ausführungsplanung vorzulegen sind. Sind diese Unterlagen vollständig und aktuell, einschließlich Massenermittlungslisten für Kabel und Leitungen, sind die Bieter in der Lage, belastbare Angebote zu erstellen.

Schlussfolgerungen

Das Verkabeln des jeweiligen Gewerkes „Elektrotechnik“ oder „Gebäudeautomation“ ist bei Verträgen, die auf den VOB- und BGB-Vorgaben basieren, immer in der entsprechenden Kostengruppe bzw. Anlagengruppe aus Sicht der Planung in separaten Leistungsverzeichnissen auszuschreiben: Niederspannungskabel und -leitungen in der Kostengruppe 444 und die GA-Verkabelung in der Kostengruppe 484.

Bei textlich identischen Positionen können dabei unterschiedliche Einheitspreise entstehen, wenn sich deren Kalkulationsgrundlagen unterscheiden.

Die Bieter für die Verkabelung der Gebäudeautomation benötigen für ihre Kalkulation zusätzlich zum Leistungsverzeichnis gut strukturierte, vollständige Planungsunterlagen und Massenermittlungslisten. Hierzu empfiehlt sich auch ein Blick in die Vorgaben der jeweiligen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, in die Richtlinienreihe VDI 3814 „Gebäudeautomation“ und in die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“.

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Dipl.-Ing. Marius Hartel (VDI)
ist geschäftsführender Gesellschafter der GA Ingenieurgesellschaft mbH, 33154 Salzkotten, www.ga-ing.de

Joachim Janßen
ist Projektteamleiter bei der Caverion Deutschland GmbH, 80992 München, www.caverion.de

Dipl.-Ing. (FH) Franz Rebmann
ist Technischer Referent des BTGA, 53129 Bonn, www.btga.de

Sven Thore Wohnrade
ist Geschäftsführer der Elektro Decker GmbH, 45141 Essen, www.elektro-decker-nrw.de

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