Die „EU-Gebäuderichtlinie“ oder „EPBD1)“ als Abkürzung der englischen Version ist zehn Jahre alt geworden. Die „Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ wurde am 4. Januar 2003 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, danach hatte die Mitgliedstaaten drei Jahre bis zum 4. Januar 2006 Zeit, die notwendigen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Wesentlichen in der Energieeinsparverordnung.
Ein Kuriosum der EU-Gebäuderichtlinie ist die Verwendung des Begriffs Gesamtenergieeffizienz. Häufig wird in Publikationen, sogar der EU, die Erhöhung der Gesamtenergieeffizienz als angestrebtes Ziel ausgewiesen. Tatsächlich ist jedoch eine möglichst kleine Gesamtenergieeffizienz das Ziel, denn die Richtlinie definiert: „Im Sinne der Richtlinie bezeichnet der Ausdruck ‚Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes‘ die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes […] zu decken“. Die „Gesamtenergieeffizienz“ bezeichnet also eine (spezifische) Energiemenge. Innerhalb der Richtlinie und ihrer Erwägungsgründe fällt das kaum auf, weil fast immer von einer „Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz“ die Rede ist, dann sind Sprache und Ziel im Einklang.
Verlinkungen zu den amtlichen Dokumenten der EU-Gebäuderichtlinie: Webcode 387780
1) EPBD: Energy Performance of Buildings Directive (eigentlich: Directive [...] on the energy performance of buildings).