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DGUV

DGUV rät von Eigenbau-Lüftungen in Schulen ab

Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) rät von Luftreinigern und Lüftungsanlagen „Marke Eigenbau“ in Schulen ab: „Bei selbstgebauten Anlagen werden Fragen der Sicherheit, der Hygiene und des Brandschutzes nicht ausreichend beachtet.“

Einfach, schnell und effektiv: Während der Coronavirus-Pandemie ist Stoßlüften das Mittel der Wahl, um die Luft im Klassenraum auszutauschen. Weil es dabei kurzfristig zu einem Temperaturabfall im Klassenraum kommen kann, wird vielerorts nach anderen Lüftungsmöglichkeiten gesucht. Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist deshalb der Frage nachgegangen, ob selbstgebaute Abluftanlagen oder UV-C-Luftreiniger Alternativen zum Stoßlüften sein können.

Eine klare Absage

Die Antwort ist eindeutig, obwohl die Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung das Engagement von Schüler und Lehrkräfte loben, raten sie von der Verwendung von Eigenbaulösungen ab.

„Selbstgebaute Abluftanlagen, die etwa mit Material aus dem Baumarkt gefertigt werden, können das Lüften nicht ersetzen“, sagt Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima bei der DGUV. „Solche Anlagen führen keine Frischluft von außen in den Raum hinein. Frischluftzufuhr ist für den Infektionsschutz aber zentral.“ Siehe auch: FGK: Bastellösung erfüllt Lüftungsanforderungen nicht

Vorsicht sei auch bei selbstgebauten UV-C-Luftreinigern geboten. UV-C Strahlen werden schon seit längerem zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion von Lebensmitteln eingesetzt. Wichtig ist allerdings, dass dabei Personen nicht der Strahlung ausgesetzt werden, sie könnten von der UV-C-Strahlung geschädigt werden. Bei Eigenbaugeräten könne dies nicht abgesichert werden. Kurzwellige UV-C-Strahlung kann außerdem zur Bildung von Ozon in der bestrahlten Luft führen, es müsse auch gewährleistet sein, dass keine Gefahrstoffe erzeugt oder freigesetzt werden.

Zudem mahnt die DGUV, dass generell gilt: Keine Form der Lüftung und keine Anlage ersetzt das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m, um sich vor einer direkten Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2-Viren zu schützen. ■

Siehe auch: TGA-Themenseite Corona-Lüftung