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VDI-Richtlinie 6022

Mehr Hygiene in der Klimatechnik

Kompakt informieren

  • In der Regel sind die Betreiber von Klimaanlagen nicht über ihre Verpflichtungen hinsichtlich eines hygienisch sicheren Betriebs informiert.
  • Neben einer sorgfältigen Geräteausführung, Planung und Installation hat die regelmäßige Wartung durch fachlich ausgebildetes Personal einen großen Einfluss auf die Hygiene im Betrieb.
  • Die Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte beschreibt die VDI-Richtlinie 6022. Sie ist auch für dezentrale RLT-Geräte gültig, die im Sekundärluftbetrieb arbeiten.

Fachhandwerksunternehmen, Klima- und Kälteanlagenbauer sowie Fachplaner haben es bei ihrem täglichen Umgang mit Klimaanlagen mit der Gesundheit von Menschen zu tun. Häufig ist das den Mitgliedern dieser Berufsgruppen jedoch nicht mit der gesamten Tragweite bewusst. Zwar existieren mehr Risikobereiche bei RLT-Anlagen mit Außenluftanteil und insbesondere solchen mit Luftbefeuchtung, doch VDI 6022 [1] macht auch für dezen­trale Geräte mit Sekundärluftbetrieb klare Vorgaben hinsichtlich Wartung und Hygiene.

Und das aus gutem Grund, wie Sandra Horn vom Hygiene-Institut des Ruhrgebiets in Gelsenkirchen berichtet: „Bei Untersuchungsserien an RLT-Geräten haben Kontaktkultur- und Abstrichproben aus der Kondensatwanne und dem Kühlregister gezeigt, dass 63 % der überprüften Anlagen überraschend schlechte Befunde unter anderem mit Schimmelpilzen hatten. Es war eine intensive Reinigung sowie Nachbehandlung mit Desinfektionsmitteln erforderlich.“ Abb. 1 Der Grund dafür: Die Notwendigkeit zu einer regelmäßigen Wartung bei klimatechnischen Anlagen wird schlichtweg verkannt. Die alltägliche Gewohnheit, auf eine Klimaanlage zurückzugreifen, hat dazu geführt, denkbare Risiken zu übersehen.

VDI 6022 weist den Weg

Die VDI-Richtlinie 6022 spezifiziert den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von RLT-Anlagen und RLT-Geräten mit und ohne Luftbefeuchtung. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist nach VDI 6022 eine Schulung nach Kategorie B mit abschließender Prüfung zu absolvieren. Hygieneinspektionen an derartigen Anlagen dürfen nur von Fachkundigen mit erfolgreich abgeschlossener Schulung nach Kategorie A durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt die VDI 6022 für Räume oder Aufenthaltsbereiche in Gebäuden, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.

Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Sichtprüfung der RLT-Anlage auf hygienische Schwachstellen und Problemzonen. Hierbei ist zu prüfen, ob Verschmutzungen, Kalkablagerungen, Beschädigungen der Komponenten oder auch Faserausträge vorliegen. Ferner werden im Rahmen der Inspektion mikrobiologische Proben auf Oberflächen (Kontaktkulturen) entnommen Abb. 2. Besitzt die RLT-Anlage einen Befeuchter mit Umlaufwasser, so wird hier zusätzlich noch das Befeuchterwasser überprüft.

Hygiene erfordert Zugänglichkeit

Doch wie sind die VDI-6022-Vorgaben in den unterschiedlichen Kategorien und Einsatzbereichen von Klimaanlagen einzuschätzen und umzusetzen? Einfache Monosplit-Klimaanlagen für den Privatanwender bieten wenig Potenzial für Hygieneprobleme, wenn die Wartungsintervalle eingehalten werden. Besonders wichtig ist hier der regelmäßige Filterwechsel Abb. 3. Zudem sind das Kühlregister und die Kondensatwanne regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. „Diese Wartungen dienen aber auch dem Geräteschutz“, erläutert Horn. „Je mehr Luft­inhaltsstoffe das Kühlregister verdrecken, umso geringer ist die Effizienz. Auch die Verstopfung des Abflusses der Kondensatwanne durch einen Biofilm kann dazu führen, dass Kondensat an unvorhergesehenen Stellen austritt. Proble­matisch könnte in diesem Bereich besonders die Vermehrung von Schimmelpilzen werden, welche dann in die Raumluft getragen werden können.“

Legionellen sind in RLT-Geräten mit Sekundärluftbetrieb und ohne Luftbefeuchtung praktisch kein Thema. Da das Kondensat – anders als Frischwasser – von Natur aus keine Legionellen enthält, ist die Gefahr, dass sich Legionellen in so einer Anlage bilden können, sehr gering. Lediglich äußerst unwahrscheinliche Konstellationen, beispielsweise eine Außenluftansaugung der RLT-Anlage in der Nähe eines kontaminierten Kühlturms, könnte zum Fremdeintrag von Legionellen in das Gerät führen.

Ähnliche Verhältnisse gelten auch für Mono- und Multisplit-Klimaanlagen im gewerblichen Einsatz. Haupteinsatzgebiete sind Büros, Praxen und Ladengeschäfte. In diesen Anwendungsbereichen existiert eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Shopbetreibers, dass nach dem Stand der Technik alles getan werden muss, um eine Gefährdung der Gesundheit durch technische Geräte auszuschließen. Auch hier gilt VDI 6022, die entsprechende Kontrollintervalle vorschreibt. So soll der Kühler beispielsweise alle drei Monate überprüft werden.

Die einfachen Sichtprüfungen nach VDI 6022 können durch den Haustechniker oder in der Wartung erfahrenes und entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Nur die halbjährlich bzw. jährlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle sollten dann durch Fach­unternehmen umgesetzt werden. „Nach unse­ren Erfahrungen können besonders tempo­räre Einträge innerhalb der klimatisierten Räume Probleme verursachen“, berichtet Horn. „Beispielsweise bei Bauarbeiten im Gebäude oder anderweitigem, deutlichem Schmutz­eintrag sollten die relevanten Teile des Klima­geräts dringend geprüft und gegebenenfalls gereinigt und desinfiziert werden. Ungünstige Ansaugorte im Raum können darüber hinaus zu weiteren Belastungen führen. Wird beispielsweise ein ungepflegter Blumenkübel direkt ­unter dem Klimagerät platziert, kann das Klimagerät unter ungünstigen Bedingungen Schimmelpilzsporen aus dem Blumentopf ansaugen. Diese können sich im Gerät ansammeln und anschließend in den Raum eingebracht werden.“

Inspektion bei Sekundärluft-Geräten

Um hygienische Missstände nicht zu einem Prob­lem werden zu lassen, schreibt VDI 6022 eine Hygieneinspektion auch bei dezentralen RLT-Geräten ohne Luftbefeuchtung vor. Alle drei Jahre müssen im Rahmen der Hygiene­inspektion Klimageräte ohne Luftbefeuchtung mikrobiologisch durch die Entnahme von Kontaktkulturproben an relevanten Stellen überprüft werden. Wie stellt sich diese Hygiene­inspektion gerade bei VRF-Großanlagen mit oft mehreren hundert Geräten dar – zum Beispiel in einem Hotel oder einem großen Bürogebäude? Hier können laut VDI 6022 bei gleichen Gerätetypen ab 20 Einheiten stichprobenartige ­Inspektionen durchgeführt werden.

Diese Arbeiten müssen durch Fachunternehmen vorgenommen werden, deren Mitarbeiter die Hygieneschulung A absolviert haben Abb. 4. „Aus diesem Grund bieten wir für unsere Kunden aus dem SHK-Fachhandwerk und dem Kälteanlagenbau entsprechende Schulungen zusammen mit renommierten Partnern bundesweit an“, erklärt Michael Lechte, Marketing Manager bei Mitsubishi Electric für den Geschäftsbereich Living Environment Systems. „Wir wollen damit nicht nur auf die speziellen, aber recht einfachen Bedingungen für einen hygienischen Betrieb unserer Anlagen eingehen, sondern unseren Partnern im Fachhandwerk auch deutlich machen, dass sie sich hier ein dauerhaftes Geschäftsfeld erschließen können. In der Regel sind die Betreiber von Klimaanlagen nicht über ihre Verpflichtungen hinsichtlich eines hygienisch sicheren Betriebs informiert. Hier können Wartungsverträge abgeschlossen werden. Dadurch lassen sich oft auch Zusatzaufträge generieren – alleine durch die Anwesenheit der Fachfirma im Haus und die Möglichkeit an anderer Stelle Reparaturen oder Wartungsaufträge durchzuführen.“

Lossnay erfüllt VDI-6022-Schutzziele

Doch wie wird bei RLT-Geräten mit Sekundärluftbetrieb der notwendige und oft auch gesetzlich vorgeschriebene Außenluftanteil in die Räume eingebracht? In großen Geschäfts- und Büroeinheiten erfolgt dies meistens über Zen­t­rallüftungsgeräte. Grundsätzlich sollten ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die die Anforderungen der VDI 6022 erfüllen. In kleineren Geschäfts- und Bürobereichen bietet sich ein Lossnay-Lüftungsgerät (siehe Info-Kasten) an, das sowohl den sensiblen als auch latenten Wärmeanteil der Abluft zurückgewinnt und dadurch einen besonders wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet.

Lechte: „Unser neues Lossnay-Lüftungsgerät ist hygienisch überprüft worden und erfüllt die Schutzziele der VDI 6022. Diese werden durch den Schutz der Lossnay-Elemente durch F7-Filter sowie durch regelmäßige Inspektionen erreicht. Zudem sollten die Lossnay-Elemente regelmäßig ausgetauscht werden. Wir betreten mit dieser Technologie Neuland. Um die Möglichkeiten und Grenzen komplett zu analysieren, haben wir begleitend zum Praxisbetrieb ein externes Gutachten beauftragt. Der Einsatz unter Praxisbedingungen wird zeigen, wie häufig ein Wechsel des Wärmeübertragers erforderlich ist. Dazu werden regelmäßige Proben entnommen und untersucht. Bis diese Ergebnisse vorliegen, sollte der Wärmeübertrager alle drei Monate zumindest optisch kontrolliert und im jährlichen Intervall gewechselt werden.“ Der Wärme- und Feuchterückgewinnungsgrad bei den Lossnay-Lüftungsgeräten beträgt bis zu 81 %. Dadurch lässt sich auch die Klimaanlage kleiner dimensionieren.

Ein Sonderfall entsteht immer dann, wenn eigentlich für den Sekundärluftbetrieb vorgesehene Klimageräte an die Außenluftversorgung über ein Zentrallüftungsgerät angeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch für die Geräte die Vorgaben der VDI 6022 für RLT-Anlagen mit Frischluftzufuhr. Gerade bei einem nachträglichen Aufschalten der RLT-Geräte an ein Zentralgerät muss deshalb genau geprüft werden, welche Einheiten betroffen sind, für die dann höhere Anforderungen an die Ausstattung, z. B. die Luftfilter, sowie eine intensivere Wartung erforderlich werden.

Zusammenfassung

Bei der Installation und Wartung von Klimageräten muss den Beteiligten klar sein, dass sich ihre Arbeit auf die Gesundheit von Menschen auswirken kann. Die VDI-Richtlinie 6022 bietet ein klares Spektrum an Vorgaben für den hygienisch sicheren Betrieb von RLT-Anlagen und -Geräten. Voraussetzung für die entsprechende Wartung sind Hygieneschulungen nach VDI 6022, die von Schulungsinstituten, aber auch von Herstellern in Zusammenarbeit mit namhaften Partnern angeboten werden. Kaum bekannt ist, dass auch dezentrale RLT-Geräte laut VDI 6022 in regelmäßigen Zeitabständen gewartet werden müssen. Lossnay-Lüftungsgeräte bieten eine gute Ergänzung für Klimaanlagen mit Sekundärluftbetrieb, um den oft notwendigen Frischluftanteil in einem Gebäude abzudecken. •

Literatur:

[1] VDI 6022 Blatt 1 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte. April 2006; VDI 6022 Blatt 2 Hygiene-­Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte – Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen, Juli 2007

Standpunkt

Die Branche muss die Betreiber sensibilisieren

Bevor das Sick-Building-Syndrom (SBS) systematisch untersucht wurde, gab es den Verdacht, dass RLT-Anlagen einer der Auslöser der unspezifischen Beschwerden beim Aufenthalt in Gebäuden sind. In der ProKlimA-Studie wurde das Problem von 1994 bis 2000 untersucht. Es wurde festgestellt, dass Büros mit RLT-Anlagen nicht stärker mit Schadstoffen belastet waren als solche ohne, oft waren sie sogar weniger belastet. Dennoch wurden die meisten SBS-Beschwerden aus Räumen mit RLT-Anlagen geäußert; die Gründe konnten nicht genau festgestellt werden. Vermutet wurde, dass ein Unbehagen gegenüber „Klimaanlagen” eine Rolle spielt.

Zurzeit wird in Deutschland diskutiert, Gastronomiebetriebe anhand behördlicher Kontroll­ergebnisse zu kennzeichnen. Denn bisher erfahren Kunden von Beanstandungen meistens nichts. In Dänemark müssen schon seit Jahren Kontrollergebnisse ausgehängt werden und mit vier Gesichtern – von lachend bis traurig – über amtliche Beanstandungen informieren, beispielsweise bei mangelnder Hygiene. Für Deutschland hat sich jüngst eine Länderarbeitsgruppe auf eine Farbampel geeinigt.

Ob die Notwendigkeit, über eine Farbampel öffentlichen Druck zur Beseitigung von Mängeln aufzubauen, nicht eigentlich ein Armutszeugnis für die behördliche Überwachung ist, sei hier einmal dahingestellt. Die gewünschte Wirkung dürfte eine strenge Kalibrierung der Farbampel jedenfalls entfalten.

Bei RLT-Anlagen sollten wir es nicht so weit kommen lassen. Eine Farbampel würde zwar in erster Linie Auskunft über den Betreiber geben, eine sinkende Akzeptanz für RLT-Anlagen wäre aber vorprogrammiert. Seit der ProKlimA-Studie hat sich vor allem technisch viel getan, RLT-Anlagen werden heute nach hygienischen Kriterien konstruiert. Doch es nützt nur bedingt, wenn Hersteller und Anlagenbauer ihre Hausaufgaben richtig machen, den überforderten Betreiber dann aber allein lassen. Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Branche steht darum in der Pflicht, die Betreiber dafür zu sensibilisieren und mit Nachdruck auf erforderliche Wartungen hinzuweisen.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner

Lossnay Lüftungsgerät

Bei Lossnay-Geräten handelt es sich um Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung über einen Kreuzstromwärmeübertrager. Das Wort Lossnay setzt sich zusammen aus dem englischen Loss (Verlust) und dem japanischen Nay, das übersetzt nichts oder kein bedeutet. Masataka Yoshino entwickelte das Lossnay-Prinzip bereits 1969 bei Mitsubishi Electric. Das Lossnay-Element ist ein Kreuzstromwärmeübertrager aus einem speziellen Papier. Damit kann er einerseits Wärme und durch das Material hindurch auch Feuchtigkeit übertragen. Der Energiebedarf, der zur Aufrechterhaltung einer konstanten Raumtemperatur aufgewendet werden muss, kann durch Lossnay-Lüftungsgeräte um 20 bis 50 % reduziert werden. Lossnay-Geräte schaffen doppelten Nutzen: Einerseits durch die Wärme- und Feuchterückgewinnung. Andererseits reduziert ihr Einsatz den Leistungsbedarf der Klimageräte, wodurch bis zu 30 % der Investitionskosten eingespart werden können. https://www.mitsubishi-les.com/

Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn

ist freier Fachjournalist und ­Inhaber der Fachpresseagentur KommunikationsManagement Schellhorn in Haltern am See und Herne. Telefon (0 23 64) 10 81 99, info@die-agentur.sh

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