Fast die Hälfte der rund 40 Mio. Haushalte in Deutschland wird mit Erdgas beheizt. Von diesen können jedoch nur etwa 10 Mio. Haushalte den Gasanbieter selbst wechseln, die anderen Wohnungen werden über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt. Hier gibt es oft nur einen Gaszähler und die Heizkosten werden anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet. Laut dem Verbraucherportal
Verivox
sind somit knapp 9 Mio. Haushalte beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen.
Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 560 BGB dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 % gestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 % der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Verivox geht davon aus, dass dadurch jährlich knapp 3 Mrd. Euro zu viel bezahlt werden. ■
Betriebskosten müssen niedrig gehalten werden
Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 560 BGB dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 % gestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 % der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Verivox geht davon aus, dass dadurch jährlich knapp 3 Mrd. Euro zu viel bezahlt werden. ■