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- In zahlreichen Räumen sind Bodenentwässerungen erforderlich, in öffentlichen Sanitärräumen, die von einem ständig wechselnden Personenkreis genutzt werden, sind sie sogar vorgeschrieben.
- Bei der Planung und Auswahl von Bodenabläufen sind mehrere Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen. Neben dem Geruchschutz sind dies vor allem der Brand- und Schallschutz.
- Moderne Bodenabläufe aus Gusseisen können diese Anforderungen aufgrund der Materialeigenschaften bei geeigneter Konstruktion und fachgerechter Montage sicher gewährleisten.
In Deutschland ist die technische Ausführung von Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken in DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) und DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) geregelt. Diese anerkannten Regeln der Technik werden unter anderem in Verbindung mit folgenden Normen angewendet:
- DIN EN 12056-1: Allgemeine Anforderung und Ausführungsanforderungen
- DIN EN 12056-2: Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung
- DIN EN 12056-5: Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb und Wartung
- DIN 1986-3: Regeln für Betrieb und Wartung
- DIN 1986-4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe
- DIN 1986-30: Instandhaltung
- DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
- VDI 4100: Schallschutz von Wohnungen
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- LAR Leitungsanlagen-Richtlinie
Sie beinhalten die technischen Vorgaben für Hersteller, Planungs- und Bemessungsgrundlagen, Verwendungs- und Einbauhinweise für den Anlagenmechaniker sowie Regeln für Betrieb und Wartung. Sie bieten Bauherren und Betreibern Sicherheit und gewährleisten den Schutz von Gebäuden und deren Bewohnern.
Planung der Bodenentwässerung
Innerhalb von Gebäuden muss nach DIN 1986-100 jeder Wasserentnahmestelle eine Ablaufstelle zugeordnet werden. Ausgenommen davon sind Wasserentnahmestellen für Feuerlöschzwecke sowie für Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Sanitärräume, die quasi einen öffentlichen Charakter besitzen und von einem ständig wechselnden Personenkreis genutzt werden – beispielsweise Wasch-, Dusch- und Toilettenräume in Hotels, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern sowie in Industrie- und Gewerbebetrieben – müssen einen Bodenablauf erhalten. Dazu zählen auch Baderäume in Eigentumswohnungen und Ferienhäusern, die durch Vermietung oder Eigentumswechsel ebenfalls fremdgenutzt werden.
Auch Badezimmer in Wohnungen sollten einen Bodenablauf erhalten, wenn die Bodenentwässerung nicht bereits gesichert ist, beispielsweise durch einen schwellenlosen Duschbereich. In Bereichen, in denen seltener Abwasser über den Boden abgeleitet wird, empfiehlt es sich, häufig genutzte Entwässerungsgegenstände (zum Beispiel Waschbecken) an den seitlichen Zulauf von Bodenabläufen anzuschließen, um das Sperrwasser im Geruchverschluss ständig zu erneuern und Geruchsbelästigung vorzubeugen. Die geforderte Mindesthöhe für Geruchverschlüsse liegt europaweit bei 50mm Abb. 1.
Auswahl der Bodenentwässerung
Verschiedene Bodenaufbaukonstruktionen erfordern unterschiedliche, speziell abgestimmte Bodenentwässerungslösungen. Bei der Planung kommt der Auswahl der Bodenentwässerung daher eine besondere Bedeutung zu. Hierfür müssen folgende Rahmenbedingungen bekannt sein:
- Anwendungsbereich
- Einbauort
- bauliche Ausführung des Bodenaufbaus
- abzuleitende Schmutzwassermenge
- Deckendurchdringung und Verzug der Rohrleitung durch die Decke oder unterhalb der Decke
- Art der Verkehrsbelastung
Neben diesen klassischen Auswahlkriterien treten in der modernen Gebäudeentwässerung – bestätigt durch eine repräsentative Umfrage unter 8000 Verarbeitern und Planern – vier weitere Planungsschwerpunkte in den Vordergrund:
- Brandschutz (Sicherheit)
- Schallschutz (Komfort)
- Geruchschutz (Hygiene)
- Montage (Zeitersparnis)
Die neueste Generation von Bodenabläufen aus Gusseisen – wie der neu entwickelte Passavant von ACO Haustechnik – erfüllt diese Anforderungen als Multifunktionsbauteil ohne Mehraufwand Abb. 2.
Sicherheit: Vorbeugender Brandschutz
Der Wunsch nach designorientierter Bauweise, individuell ausgestalteten Wohn- und Wellnessbereichen und nach Vermeidung zusätzlicher Brandlasten verstärkt die Anforderungen an Sicherheit und Komfort. Mit der Einführung der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) im Jahr 2002 wurde im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes bereits ein entscheidender Schritt in diese Richtung getan: Planer haben demnach insbesondere im Bereich der Entwässerungstechnik mit höchster Sorgfalt angemessene Produkte aus einem brandschutztechnisch geeigneten Werkstoff auszuwählen.
Durch die hohen Anforderungen im vorbeugenden Brandschutz rückt der Werkstoff Gusseisen dabei wieder in den Fokus: Ein Werkstoff, der aufgrund seiner Langzeitbeständigkeit, Unbrennbarkeit und Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle in der Entwässerungstechnik spielt. Die Qualität des vorbeugenden Brandschutzes hängt maßgeblich von der Auswahl des richtigen Bodenablaufs, einer sorgfältigen Planung, der Beachtung der geltenden Normen und Vorschriften, einer korrekten Ausschreibung und der fachgerechten Montage ab.
Bodenabläufe bilden brandschutztechnisch besonders kritische Öffnungen in Decken mit einer vorgegebenen Feuerwiderstandsklasse. Im Brandfall darf unter keinen Umständen Feuer und Rauch in das nächste Geschoss eindringen (Musterbauordnung § 14: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird […].). Damit ergibt sich von selbst, dass in Decken mit Feuerwiderstandsklasse zusätzliche Brandlasten vermieden werden müssen.
Bodenabläufe aus nicht brennbaren Werkstoffen wie Gusseisen und mit funktionsfähigen Brandschotts bieten höchste Sicherheit. ACO Haustechnik hat mit der Serie Passavant Bodenabläufe entwickelt, die innerhalb des Ablaufgehäuses mit einem Brandschutz-Set ausgestattet sind Abb. 2. Es besteht aus zwei Brandschotts mit Intumeszenzmaterial, das bei zunehmender Feuertemperatur stark aufbläht.
Die Bodenabläufe mit senkrechtem Auslaufstutzen und Brandschutz-Set wurden für den Einsatz in Decken der Feuerwiderstandsklasse R30 bis R120 konstruiert. Das Brandschott im Geruchverschluss wird bei einem Brand oberhalb der Decke aktiviert und verschließt das Ablaufgehäuse gegen Feuer und Rauch von oben. Das Brandschott im Auslaufstutzen wird bei einem Brand unterhalb der Decke aktiviert und verschließt ihn gegen Feuer und Rauch von unten.
Ein besonderer Vorteil der Konstruktionen ist die Austauschbarkeit bzw. der nachträgliche Einbau der Brandschotts. Um die Rauchdichtheit auch bei ausgetrocknetem Geruchverschluss zu gewährleisten, kann als Zusatzbauteil ein Rauchstopp in die Bodenabläufe (mit senkrechtem und auch mit waagerechtem) Auslaufstutzen eingesetzt werden. Er verhindert das Verrauchen des nächsten Geschosses über den Bodenablauf. Bodenabläufe mit integriertem Brandschott aus Intumeszenzmaterial – auch wenn sie der DIN EN 1253 entsprechen – sind ungeregelte Bauprodukte. Sie benötigen deswegen eine bauaufsichtliche Zulassung.
Bodenabläufe mit waagerechtem Auslaufstutzen benötigen unter folgenden Bedingungen kein zusätzliches Brandschott Abb. 3:
- mindestens 600 mm Abstand von der Mitte des Bodenablaufs bis zur Mitte des Fallstrangs
- ausreichende Unterdeckung der Rohrleitung im Deckenbereich
- Verrohrung mit Gussrohr
- Mindestdeckendicke von 200 mm
- Geruchverschluss mit mindestens 50 mm Sperrwasserhöhe
Dabei müssen die Bodenabläufe mindestens die gleiche Feuerwiderstandsklasse wie die Decken, in denen sie installiert werden, aufweisen. Dem Trend zu dünneren Geschossdecken wird durch Verwendung des Einbausets Fit-in Abb. 4 (Deckendicke ab 100 mm) Rechnung getragen, das auch bei Kernbohrungen zum Einsatz kommt.
Komfort: Integrierter Schallschutz
Die zunehmende Lärmkulisse am Arbeitsplatz und in der Freizeit führt zu einem immer stärker werdenden Bedürfnis nach Ruhe. Das eigene Wohnhaus beziehungsweise die Wohnung fungiert dann als Ort der Entspannung und Stille. Die Minimierung des Geräuschpegels innerhalb des Wohnbereiches stellt eine besondere Herausforderung dar. Häufig fehlen allerdings genaue Vorgaben zum Grad des baulichen Schallschutzes oder liegen nur unvollständig vor.
Im Planungsstadium muss deshalb das Augenmerk besonders auf den Komfortanforderungen des Bauherrn liegen. Die genaue Spezifikation der werksvertraglichen Leistung in Bezug auf den baulichen und installationstechnischen Schallschutz bewahrt den Planer vor unliebsamen Überraschungen, denn eine nachträgliche Verbesserung des Schallschutzes ist oft nur mit hohem Kostenaufwand oder gar nicht mehr realisierbar.
Dabei ist zunächst festzulegen, ob Schallschutz nach DIN 4109 oder VDI 4100 gefordert wird. Bei DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ handelt es sich laut eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs um eine Eingeführte Technische Baubestimmung, die lediglich die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz erfüllt. Das Gerichtsurteil besagt zudem, dass DIN 4109 für den zivilrechtlichen Bereich größtenteils belanglos ist und deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen werkvertraglich wirksam vereinbart werden kann. Schallpegel nach den heute üblichen Standards für Qualität und Komfort lassen sich mit DIN 4109 nicht erreichen: Die vorgegebenen schalltechnischen Mindestwerte entsprechen nicht mehr den heute anerkannten Regeln der Technik Abb. 5. Werden entgegen dieser Feststellung dennoch die Werte nach DIN 4109 verlangt, muss dies im Werkvertrag eindeutig und unmissverständlich formuliert werden.
Wesentlich zeitgemäßer bildet die VDI 4100 „Schallschutz in Wohnungen“ (vorrangig in den Schallschutzstufen SSt II und SSt III) die schalltechnischen Anforderungen an moderne Wohnräume ab Abb. 6.
Auch hier bieten sich moderne gusseiserne Bodenabläufe wie der ACO Passavant aufgrund ihrer hohen Materialdichte, der damit verbundenen großen Masse und den daraus resultierenden schalldämpfenden Eigenschaften an. Die elastische Lagerung des Aufsatzstückes im Ablaufkörper Abb. 7 verhindert außerdem eine Übertragung des Trittschalls von der Deckenoberfläche in die Rohbetondecke. Die Wasservorlage im Geruchverschluss trägt dazu bei, dass keine störenden Fließgeräusche aus der Rohrleitung in die Räume eindringen können.
Durch den werkseitig integrierten Schallschutz in Verbindung mit den Werkstoffeigenschaften werden die geforderten Werte der VDI 4100 Ausgabe 2012 nicht nur eingehalten sondern übertroffen – ohne dass der Fachhandwerker beim Einbau der Produkte noch weitere schalltechnische Maßnahmen durchführen muss Abb. 8. Die modernen Konstruktionen erfüllen damit auch die hohen schallschutztechnischen Anforderungen in Objekten wie Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern und Schulen.
Hygiene und Geruchschutz
Gefährliche Gase aus der Kanalisation, Gerüche, Bakterien und Luftschall aus dem Entwässerungssystem dürfen nicht in das Gebäude eindringen. Bodenabläufe innerhalb von Gebäuden müssen deshalb gemäß DIN 1986-100 zwingend mit einem Geruchverschluss versehen sein. Ausnahmen zu dieser Regelung finden sich ebenfalls in der Norm. Die Mindestsperrwasserhöhe von 50 mm im Geruchverschluss von Bodenabläufen ist sowohl in DIN EN 12056-2 als auch in DIN 1986-100 festgelegt.
Die geforderte Wasservorlage von 50 mm resultiert daraus, dass in einem Entwässerungssystem durch Luftdruckschwankungen – insbesondere durch Wind – Unter- sowie Überdrücke auftreten können. Je nach den Druckverhältnissen innerhalb des Systems werden so bis zu 25 mm Wasservorlagenhöhe abgesaugt, sodass bei einem Normgeruchverschluss nur noch eine Sicherheitsreserve von 25 mm Wasserhöhe übrig bleibt.
Geruchverschlusshöhen unter 50 mm bieten in der Regel keine ausreichende Sicherheit gegen das Eindringen von Gerüchen, Bakterien und Kanalgasen und müssen darum gesondert vereinbart werden. Beim Einbau von Bodenabläufen mit niedrigerer Geruchverschlusshöhe als nach DIN 1986-100 vorgegeben, bewegen sich Planer und Anlagenmechaniker außerhalb der anerkannten Regeln der Technik. Wurde der Auftraggeber darüber nicht im Vorfeld informiert und hat er dieser Ausführung nicht ausdrücklich zugestimmt, handelt es sich um eine Vertragsabweichung, die mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen einhergeht.
Geruchverschlüsse sind und bleiben Sicherheitseinrichtungen, die Gebäude und Räume gegen gefährliche und explosive Gase aus der Kanalisation sowie gegen Schall aus dem Entwässerungssystem sicher abschotten. Da sich eine Verdunstung der Wasservorlage im Geruchverschluss allerdings nicht immer verhindern lässt, empfiehlt es sich, moderne Bodenablaufkonstruktionen zusätzlich mit einer Geruchsperre auszurüsten Abb. 9. Dieses Zubehörteil kann entweder direkt während der Innenausbauphase oder nachträglich eingesetzt werden und eignet sich auch für selten genutzte Bereiche wie Wochenendhäuser, Technikräume oder Bäder im Kellerbereich.
Die selbstreinigenden Geruchsperren von ACO Haustechnik bestehen aus einer hochflexiblen Membran, die nur bei Wasserzufluss öffnet. Dadurch unterbinden sie vorübergehend auch bei fehlender Wasservorlage im Geruchverschluss das Eindringen von Gerüchen aus der Kanalisation. Die Geruchsperren sind nur in Verbindung mit normgerechten Wassergeruchverschlüssen zu verwenden. Bodenabläufe nur mit mechanischen Geruchverschlüssen sind in Deutschland dagegen nicht zugelassen, weil die Gefahr besteht, dass bei einer Funktionsstörung der vollständige Verschluss gegen Kanalgase ausbleibt und es bei Unterdruck im Rohrsystem zu Zwangsentlüftung von Räumen über das Entwässerungssystem kommt. DIN 1986-100 definiert dies als unzulässig.
Zeitersparnis durch einfache Montage
Wie die Praxis zeigt, wird die vollständige Vermörtelung im Aussparungsbereich des Bodenablaufes wegen des damit verbundenen Aufwands häufig nicht fach- und sachgerecht durchgeführt. Dies kann im Brandfall unabsehbare Folgen haben. Das Einbauset Fit-in von ACO Haustechnik ermöglicht den schnellen, einfachen Einbau und findet besonders bei Kernbohrungen Anwendung Abb. 4.
Der Einbau erfolgt in der Regel ohne Maurer: Die Kernbohrung, mit 160 mm Durchmesser besonders klein, wird nach Herstellerangabe in die Decke eingebracht. Danach hängt der Fachhandwerker das Einbauset in die Kernbohrung, montiert den Bodenablauf und kann mit der weiteren Montage fortfahren, ohne eine Trocknungszeit abzuwarten. Das Einbauset hat auf der Unterseite einen geschlossenen Boden und eine auf die Nennweite des jeweiligen Ablaufstutzens abgestimmte Öffnung, sodass die erforderliche Unterdeckung unter dem Bodenablauf erreicht wird. Auch bei Deckendicken unter 150 mm kann das brandschutztechnisch geprüfte Einbauset verwendet werden, um den Brandschutz zu gewährleisten; das Einbauset eignet sich aber auch für alle anderen Deckenarten.
In der vorgeformten Nut im Ablaufkörper des ACO Passavant lässt sich je nach Bedarf entweder ein Sicker- oder ein Abdichtring verschiebesicher positionieren, mit dem die anschließende Montage des Aufsatzstückes schnell und sicher erfolgen kann. Die Bodenablaufgehäuse für die senkrechte und waagrechte Stutzenneigung sind so ausgeführt, dass in beiden Gehäusen der stufenlose Verstellweg für die Aufsatzstücke gleich ist.
Vorteile durch solide Produktlösungen
Bei der Planung von Gebäuden mit besonderer Nutzung, wie Hotels, Krankenhäusern, Mehrfamilien- und Hochhäusern, in denen die Faktoren Sicherheit (Brandschutz), Komfort (Schallschutz), Hygiene (Geruchschutz) und Zeit (Montage) eine entscheidende Rolle spielen, sind moderne, sichere und langlebige Bodenablaufkonstruktionen gefragt. Hier kann der Werkstoff Gusseisen seine klaren Vorteile ausspielen: Natürlich, vollständig recyclebar, nicht brennbar, äußerst robust und dauerhaft in der Anwendung hat er sich in der Entwässerungstechnik über Jahrhunderte durchgesetzt.
Die neu entwickelte Serie Passavant von ACO Haustechnik umfasst gusseiserne Bodenabläufe in modularer Bauweise in den Nennweiten DN 50, 70 und 100, die es jeweils mit 1,5° und 90° Stutzenneigung sowie mit Halterand, Klebe- oder Pressdichtungsflansch gibt. Durch Kombination mit unterschiedlichen, stufenlos höhenverstellbaren Aufsatzstücken und dem umfangreichen Zubehör lassen sich basierend auf dem Grundgehäuse flexibel auf eine Vielzahl von Einbausituationen abgestimmte Entwässerungslösungen realisieren. •
Fachberichte mit ähnlichen Themen und Produktmeldungen bündelt das TGAdossier Entwässerung: Webcode 1051
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Meyer
ist Schulungsleiter bei ACO Haustechnik und Obmann im Normenausschuss NA 119-05-11 (zuständig für die Produktnorm DIN EN 1253); ACO Haustechnik, 36457 Stadtlengsfeld, Telefon (03 69 65) 81 90, haustechnik@aco.com, http://www.aco-haustechnik.de