Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Verbände

Verbände fordern Steuerbonus für Gebäudemodernisierung

© mayrum / iStock / Getty Images Plus
In einem gemeinsamen, offenen Brief appellieren über 40 Organisationen an die Ministerpräsidenten der Länder, sich über den Bundesrat für die Umsetzung der steuerlichen Fördermöglichkeit für energetische Gebäudemodernisierungen einzusetzen. Verbandsvertreter übergaben den Brief am 25.06.2019 am Rande der Wirtschaftsministerkonferenz stellvertretend an den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und den bayerischen Wirtschafts- und Energiestaatssekretär Roland Weigert.

Pinkwart und Hubert Aiwanger, stellvertretender Ministerpräsident Bayerns und Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, hatten die Einführung einer solchen Maßnahme vor wenigen Wochen öffentlich von der Bundesregierung gefordert (TGAnews: Neuer Anlauf zum Steuerbonus für Gebäudesanierer). Die beteiligten Verbände wollen mit dem Appell den beiden Vorreitern den Rücken stärken.

In dem Schreiben heißt es: „Ein wirksamer Steueranreiz ist ein wichtiger Treiber, um die Potenziale für die energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude in Deutschland zu heben. Diese Chance darf nicht vertan werden. Im Bestand kann die größte Energie- und CO2-Einsparung erzielt werden mit einem hohen Anteil regionaler Wertschöpfung und neuen Chancen für Verbraucher, Hausbesitzer, Beschäftigte, Unternehmen, Planer und Handwerk in Deutschland.“

Die Maßnahme wird bereits seit 2011 zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat diskutiert. Im Mai 2019 hatte sich Bundesbauminister Horst Seehofer öffentlich für die Einführung der Steuerförderung ausgesprochen und sie als Maßnahme zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor in das Klimakabinett eingebracht. Im Verbändebrief heißt es weiter: „Das absehbare Verfehlen der Energie- und Klimaziele für 2020 ist nicht verwunderlich, wenn angekündigte Vorhaben nicht umgesetzt werden. Eine Maßnahme, über die so breiter Konsens besteht wie die Steuerförderung für Gebäudesanierungen, duldet keinen weiteren Aufschub.“ ■