Das Bundesumweltministerium hat eine Webseite mit Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eingerichtet. Teilweise richten sie sich an Endverbraucher, vielfach können sie aber auch Fachleuten bei der Interpretation des Anfang 2009 in Kraft getretenen Gesetzes helfen (Fragen und Antworten zum Wärmegesetz). Kleines Manko: Bei den Informationen handelt es sich ausdrücklich um die unverbindliche Rechtsansicht des Bundesumweltministeriums. Laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien dürfen die Ministerien keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Dazu ist alleine die Rechtspflege (Rechtsanwältinnen und -anwälte, Verwaltungsgerichte) berufen. ToR
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