Auf der Endverbraucher-Rechnung wird die EEG-Umlage zusätzlich mit 19 % Mehrwertsteuer belastet, dadurch zahlen sie knapp 1,49 Ct/kWh. Ein Durchschnittshaushalt mit einer Abnahme von 3500 kWh/a zahlt damit rund 52 Euro für die oben genannten Privilegien.
Insgesamt kommt die Wirtschaft in den Genuss weiterer Vergünstigungen: Energie- und Stromsteuerentlastung nach § 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG) und § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG), Steuervergünstigungen aus den §§ 9a, 10 StromStG und §§ 51, 55, 26, 37, 44 sowie 47 EnergieStG, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Ermäßigungen bei der KWKG-Umlage und Strompreiskompensationen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems. Teilweise gibt es gar keine Statistiken, die die Entlastungen ausweisen. ■