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Strom 2013: 30 Mrd. Euro Staatsanteil

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Die Gesamtbelastung der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis wird für die Verbraucher im nächsten Jahr auf das Rekordniveau von über 30 Mrd. Euro ansteigen. Davon geht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ( BDEW ) nach ersten Schätzungen aus. Das sei 13 Mal mehr als noch 1998, dem Jahr der Liberalisierung des deutschen Strommarktes. In 2012 werden sich laut BDEW die Staatslasten am Strompreis auf etwa 23,8 Mrd. Euro summieren, wobei in dieser Zahl die Mehrwertsteuer der mehrwertsteuerpflichtigen Stromkunden noch nicht berücksichtigt ist.

Nur noch 32 % der Stromkosten bestimmt der Markt


Die preistreibenden Effekte beim Strom führt der BDEW insbesondere auf die staatlich verordneten Preisbestandteile zurück. Mit der Summe von über 30 Mrd. Euro plus Mehrwertsteuer könnte der Anteil der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis im Jahr 2013 den historischen Höchstwert von rund 50 % (2012: ca. 45 %) erreichen. In 2012 sind bereits rund 68 % der Stromrechnung von Haushaltskunden nach BDEW-Angaben nicht mehr durch die Vertriebsunternehmen beeinflussbare Kosten. Zu den 45 % für staatliche Steuern und Abgaben kommen zurzeit durchschnittlich weitere rund 23 Prozentpunkte an Netzentgelten hinzu, die von den Behörden reguliert werden. Der Großhandelsmarkt sowie Vertrieb und Service bestimmen den Strompreis der privaten Haushalte im Durchschnitt nur noch zu etwa 32 %.

Umlagen: Staat kassiert über die Mehrwertsteuer mit


Dazu tragen folgende Entwicklungen bei: Die EEG-Umlage, mit der die Stromkunden die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien steigt von derzeit 3,592 auf 5,277 Ct/kWh, wobei der starke Anstieg überwiegend auf Nachhol- und Sondereffekte zurückzuführen ist (Bericht von TGA Fachplaner). Die Umlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgelt-Verordnung, mit der die Verbraucher die Befreiung der stromintensiven Unternehmen von den Netzentgelten bezahlen, wird sich 2013 mit 0,329 Ct/kWh gegenüber 2012 (0,151 Ct/kWh) mehr als verdoppeln.

Die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) zur finanziellen Förderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung wird von 0,002 auf 0,126 Ct/kWh angehoben. Hinzu kommt die neue Offshore-Haftungsumlage. Mit all diesen Erhöhungen wird automatisch auch der Anteil der Mehrwertsteuer, die auf den Strompreis erhoben wird, steigen. Darüber hinaus werden sich je nach den regionalen Gegebenheiten im Durchschnitt auch die Netzentgelte erhöhen. Dies hänge direkt mit dem örtlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und dem damit häufig erforderlichen Ausbau der Stromnetze zusammen. ■

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