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ZITAT

Begründung für spätere Energieausweispflicht

Eine ziemlich an den Haaren herbeigezogene Begründung hat am 8. Juni der Bundesrat dafür gefunden, warum die Pflicht für Energieausweise um weitere sechs Monate zu verschieben ist.

„Die inhaltlichen Aussagen des Energieausweises zur energetischen Qualität der Immobilie werden unmittelbar wertbeeinflussend sein. […] Mittlere oder schlechte energetische Qualitäten werden mittelfristig zu entsprechenden Wertabsenkungen führen, gute energetische Qualitäten wirken preisstabilisierend. Daher liegt es im Interesse eines jeden Immobilieneigentümers, mit dem zu beauftragenden Energieausweis möglichst gute energetische Qualitäten attestiert zu bekommen. Dieses setzt nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in vielen Fällen eine vorherige energetische Sanierung des Gebäudes voraus. Gerade bei Außenarbeiten an Fassade, Dach, Fenstern und Türen, aber auch bei Sanierungen der Heizungssysteme, ist dafür witterungs- und temperaturbedingt die warme Jahreszeit als Ausführungszeitraum notwendig. Gerade unter Berücksichtigung der anstehenden Sommerferien wird es im handwerklich ausführenden Bereich zu entsprechenden Auftragstaus kommen, bevor energetische Sanierungen durchgeführt werden können und ein Energieausweis danach sinnvoll beauftragt werden kann.“

TGA-Kommentar: Angesichts der jahrelangen Diskussionen um den Energieausweis, der in der Begründung realistisch genannten erst mittelfristig zu erwartenden Wirkung und dem gigantischen Modernisierungsstau, ist das ein wirklich lächerlicher Versuch, die Verzögerungstaktik der Wohnungswirtschaft zu erklären. Wie sich wohl die fühlen, die bereits etliche tausend Euro in eine Ausbildung investiert haben, um Energieausweise auszustellen? ToR

Quelle: Beschluss des Bundesrates 282/07 zur Energieeinsparverordnung vom 8. Juni 2007.

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