Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme vom 26. November 2010 zum Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE, zu den Dokumenten) aufgefordert, das EEWärmeG so zu ändern, dass die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte mindestens bis zum Jahr 2015 kontinuierlich mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gefördert wird. Bisher sieht § 13 Fördermittel im EEWärmeG vor: „Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt.“
Förderung soll kontinuierlich werden
Der Entwurf des EAG EE, der unter anderem Änderungen im EEWärmeG vornimmt, sieht bisher für § 13 aufgrund einer Präzisierung des Begriffs Wärmeenergiebedarf (zum Wärme- und Kälteenergiebedarf) nur vor, das Wort „Wärme“ durch die Wörter „Wärme oder Kälte“ zu ersetzen. Der Bundesrat hat nun vorgeschlagen, den ersten Satz folgendermaßen zu fassen: „Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte wird durch den Bund mindestens bis zum Jahr 2015 kontinuierlich mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gefördert.“ Neben der Verlängerung würde damit auch die „bedarfsgerechten Förderung“ gestrichen und durch eine „kontinuierliche“ Förderung ersetzt. Bisher wurde die Ermächtigungsgrundlage von 500 Mio. Euro/a nicht in vollem Umfang über das Marktanreizprogramm (MAP) zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat hat die Bundesregierung zudem gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwiefern die Förderung der erneuerbaren Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm, verstetigt werden kann.
„MAP-Erhöhung ist dringend erforderlich“
Zur Begründung führt die Stellungnahme an, dass das Marktanreizprogramm (MAP) ein wichtiges Förderinstrument zum Ausbau erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung sei. Ohne eine deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung im Gebäudebestand seien die Klimaschutzziele kaum oder nur schwer erreichbar. Der Ausbau erneuerbarer Energien diene gleichzeitig der Einführung neuer Energieversorgungsstrukturen und dem Schutz der knapper werdenden fossilen Rohstoffe. Das MAP sei – neben dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm – darum ein wichtiges Instrument zur Auslösung von Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung, zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. Eine Erhöhung des MAP insbesondere für den Gebäudebestand sei aus klima- und wirtschaftspolitischen Gründen dringend erforderlich. Gleichzeitig sei sicherzustellen, dass das Programm verstetigt wird, da kurzfristige Förderstopps bzw. Reduzierungen einzelner Programme sich investitionshemmend auswirken. Eine kontinuierliche und über das Jahr 2012 gehende Förderung sei – auch aus Gründen der Investitionssicherheit – darum geboten. ToR