Allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im ersten Halbjahr 2021 mehr als 2,7 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung bewilligt und rund 610 Mio. Euro ausgezahlt.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich die Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 wollen wir den CO2-Ausstoß um 65 % senken und bereits 2045 Klimaneutralität erreichen. Dazu brauchen wir erhebliche Anstrengungen im Gebäudebereich. Die hohe Nachfrage bestätigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. In diesem Jahr werden wir rund 5 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung bewilligen!“
Die Programme rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden allerdings schon lange bevor die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG-Novelle) durch das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts angestoßen wurde aufgelegt. Parallel zur KSG-Novelle wurde lediglich der Fördertopf für die BEG aufgestockt.
Ein eigentlich bis zum 15. Juli 2021 vom Bundesinnenministerium vorzulegendes Sofortprogramm, mit dem der Gebäudesektor den Zielpfad aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz erreichen kann, steht indes noch aus.
„Mit gezielten Förderanreizen für die Bürger gelingt Klimaschutz.“
BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Mit rund 610 Mio. Euro hat das BAFA im ersten Halbjahr bereits mehr Fördermittel für die energetische Sanierung ausgezahlt als im gesamten Jahr 2020. Und dieses Jahr haben wir bereits über 150 000 Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Dies zeigt: Mit gezielten Förderanreizen für die Bürger gelingt Klimaschutz.“
Der Vergleich mit 2020 hinkt allerdings, da Anfang 2021 Programmteile aus dem ursprünglichen CO2-Gebäudesanierungsprogramm nicht mehr über die KfW, sondern über das BAFA abgewickelt werden: Die Bundesregierung hat die Programme zur energetischen Gebäudesanierung zum Anfang dieses Jahres 2021 zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Das BAFA hat mit der Umsetzung der BEG Einzelmaßnahmen zum Jahresbeginn 2021 begonnen. Die Teilprogramme der BEG zur systemischen Sanierung sowie zum Neubau sowie die Kreditvariante für Einzelmaßnahmen hat die KfW am 1. Juli 2021 gestartet.
Im zweistufigen Verfahren der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden mit der Bewilligung die Fördermittel reserviert. Nach der Umsetzung des Projekts und Prüfung der Nachweise zahlt das BAFA den Förderbetrag aus. ■
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