Mit den Eckpunkten für ein Klimaschutzprogramm 2030 vom 20. September 2019 hat die Bundesregierung unter anderem eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen (ein entsprechender Gesetzentwurf wurde inzwischen vom Kabinett beschlossen) sowie eine Austauschprämie für alte Öl-Heizungen angekündigt. Die konkreten Ausgestaltungen dieser Maßnahmen sowie der Zeitpunkt sind bisher aber noch unklar und nicht planbar.
Dieses Vorgehen hat offensichtlich bereits zu einer großen Verunsicherung bei Kunden, die bereits sehr konkret eine Heizungsmodernisierung vornehmen wollen, geführt. Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern hat in einer repräsentativen Umfrage unter den rund 4400 bayerischen SHK-/OL-Innungsfachbetrieben abgefragt, ob aufgrund der schwammigen Ankündigungen der Bundesregierung seit dem 20. September 2019 kundenseitig Stornierungen von Heizungsaustauschen erfolgt seien.
Knapp 450 Betriebe nahmen an der Befragung teil und antworteten zu 37 %, dass es bereits Stornierungen bzw. Aufschübe von bereits erteilten Aufträgen gegeben habe. Die Summe der stornierten bzw. verschobenen Aufträge beläuft sich auf knapp 7 Mio. Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Auftragswert von ca. 14.500 Euro.
Das unstrukturierte Vorgehen der Bundesregierung zeige laut dem Fachverband erneut, wie wichtig eine kontinuierliche Förderpolitik ist. Eine Stop-and-go-Politik mit disruptiven Elementen, wie mit dem Eckpunktepapier geschehen, sei für die Betriebe und ihre Mitarbeiter kontraproduktiv. Auf das nunmehr entstandene Auftragstal würden, sollten die Pläne gesetzlichen umgesetzt werden, Auftragsspitzen folgen, die der Markt nicht mehr zeitnah bedienen kann. Leider erweise sich „die Bundesregierung in dieser Hinsicht als fortgesetzt beratungsresistent“.
Zu ähnlichen Ergebnissen kam die Querschiesser Unternehmensberatung unmittelbar nach dem Beschluss des Eckpunktepapiers (Klimaschutzpaket: Aufträge werden verschoben).
Ein weiterer Punkt der Verunsicherung sei das beabsichtigte Ende der Modernisierungsförderung und das Verbot eines Neueinbaus reiner Öl-Heizungen ab dem Jahr 2026. Hier gehen mehr als zwei Drittel der befragten Betriebe davon aus, dass alte Öl-Heizungen nun eher bis zum endgültigen Ausfall weiterbetrieben und repariert, als dass sie gegen neuen andere Heizungen bzw. Öl-Hybrid-Heizungen ausgetauscht werden. Anmerkung: Mit dem Regierungsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung inzwischen eine Regelung für den Einbau von Öl-Heizungen ab 2026 vorgeschlagen. Das Gesetz muss aber noch vom Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, sodass Änderungen nicht auszuschließen sind. ■