„Alle Einschnitte bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude haben gute Gründe, gefährden jedoch die Ziele des Förderprogramms und machen die Umsetzung unnötig teuer.“
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„Alle Einschnitte bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude haben gute Gründe, gefährden jedoch die Ziele des Förderprogramms und machen die Umsetzung unnötig teuer.“ Im Mai 2017 hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angekündigt, die haushaltsfinanzierten Förderprogramme für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu zu ordnen. Ziel war unter anderem die schrittweise Einrichtung eines „One-Stop-Shops“ bis Ende 2019, der alle Schritte von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme bündelt.
Der One-Stop-Shop ist bisher nur eine Vision
Ein halbes Jahrzehnt später ist der One-Stop-Shop nur eine Vision. Zuletzt gab es sogar gegenläufige Entwicklungen. Durchaus gelungen ist, die Nachfrage zu steigern. Jedoch ohne Plan, was die Finanzierung, die Bearbeitung von Anträgen und die Ausrichtung auf die Sanierung angeht. Anfang 2022 wurde die Neubauförderung aus Geldmangel weitgehend angehalten, dann nach dem Windhundprinzip innerhalb weniger Stunden ein Budget von 1 Mrd. Euro für die EH-40-Neubauförderung unters Volk gebracht. Es folgten neue Kriterien mit deutlich reduzierten Förderkonditionen.
Antragsboom bei Wärmeerzeugern in der Galgenfrist
Bei der seit März 2022 boomenden Förderung neuer Wärmeerzeuger im Bestand wurden mit einer BEG-Novelle am 28. Juli 2022 mit Übergangsfrist bis zum Datumswechsel 14. / 15. August 2022 bei den meisten Fördertatbeständen die Fördersätze reduziert. Dadurch sind in der Galgenfrist die Antragszahlen nach oben geschnellt (siehe: 148 097 Förderanträge für Wärmepumpen im August 2022).
Die Wärmeerzeuger-Anträge aus dem 19-tägigen Zeitraum dürften grob abgeschätzt einem Fördervolumen von 2,5 Mrd. Euro entsprechen – sofern sie alle realisiert werden. Ob nun die Antragszahlen einbrechen, bleibt abzuwarten. Da seit dem 15. August 2022 keine Neuanträge für gasverbrauchende Anlagen mehr möglich sind und der Fördersatz für Biomasse-Heizungen erheblich gesunken ist, werden sich die Anträge wohl auf Wärmepumpen fokussieren und hier kaum zu einer Normalisierung der Angebotspreise führen. Denn der Sanierungsmotor im Heizungskeller ist für zukunftsfähige Lösungen längst heiß gelaufen.
Gesetzliche Pflichten werden nicht gefördert
Am 21. September 2022 folgt schon die nächste Änderung bei den Einzelmaßnahmen der BEG: Bei der Heizungsoptimierung wurde der Rotstift angesetzt. Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wurde mit sofortiger Wirkung auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. auf Nichtwohngebäude mit höchstens 1000 m2 beheizter Fläche begrenzt. Zudem gibt es jetzt mit einer Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden nach Nummer 8.3.1 Buchstabe a auf insgesamt maximal 600 000 Euro pro Gebäude einen doppelten Förderdeckel.
Die Beschränkung bei der Heizungsoptimierung erfolgte mutmaßlich im Vorgriff auf die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Sie enthält eine gestaffelte Verpflichtung, Gaszentralheizungssysteme hydraulisch abzugleichen. Bis zum 30. September 2023 ist der Hydraulische Abgleich in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1000 m2 beheizter Fläche sowie in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten und bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten durchzuführen. Außerdem werden über die EnSimiMaV Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.
Gute Gründe aber unheilvolle Wirkung
Alle Einschnitte bei der BEG haben gute Gründe. Weitblick und verlässliche Rahmenbedingungen sehen allerdings anders aus und gefährden letztendlich die Ziele des Förderprogramms und machen die Umsetzung unnötig teuer.
Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de
Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel
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