In wenigen Tagen beginnt die CO2-Bepreisung. Sie soll und kann dazu beitragen, den Modernisierungsstau aufzulösen. Zeigen Sie potenziellen Auftraggebern, wie sich die Kostensituation in den nächsten Jahren darstellt. Das überzeugt!
2021 startet die nationale CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe in den Sektoren Gebäude und Verkehr (ohne Flugverkehr). Auf den ersten Blick mag der Zeitpunkt – er wurde festgelegt, bevor man die Coronavirus-Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen erahnen konnte – unpassend erscheinen. Denn auch Wirtschaftszweige, die gerade mit staatlicher Hilfe gestützt werden, müssen die von den Kraft- und Brennstoffhändlern („Inverkehrbringer“) weitergereichten Kosten von 25 Euro pro Tonne bei der Verbrennung freigesetzter CO2-Emissionen bezahlen.
Wie hoch die zusätzlichen Kosten bzw. Einnahmen des Bundes im Jahr 2021 insgesamt sind, kann man nur abschätzen. Zum einen hängt es von der wirtschaftlichen Erholung, zum anderen von der Reaktion der Energiekunden ab. Bundestag und Bundesrat konnten im Herbst die Höhe der CO2-Bepreisung noch einmal überdenken.
Hauptlast tragen direkt und indirekt die Endverbraucher
Sie haben sich entschlossen, die höheren CO2-Preise (Start 2021 mit 25 statt 10 Euro/tCO2) aus der Verständigung des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 über das Klimapaket 2030 umzusetzen. Verschiedene Schätzungen erwarten 2021 Einnahmen zwischen 7,4 und 8,1 Mrd. Euro. Die Hauptlast tragen direkt und indirekt die Endverbraucher. Im Vergleich zu den Rettungspaketen für die Wirtschaft sind hier also die zusätzlichen Belastungen gering.
Zunächst profitieren quasi alle Haushalte und auch fast alle Unternehmen von der CO2-Bepreisung durch die Senkung der EEG-Umlage auf 6,5 Ct/kWh. Dafür schießt der Bund 2021 insgesamt 10,8 Mrd. Euro zu, sonst wäre die EEG-Umlage 2021 aufgrund mehrerer Sondereffekte von 6,756 auf 9,651 Ct/kWh gestiegen. Im Bundeszuschuss enthalten ist auch ein sehr hoher Anteil der erwarteten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die jedoch auch andere Maßnahmen finanzieren soll. Inklusive Mehrwertsteuer liegt die der CO2-Bepreisung zuzurechnende Strompreisentlastung 2021 bei etwa 1,69 Ct/kWhel.
Wärmepumper profitieren von der CO2-Bepreisung
Bei einem 3-Personenhaushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (Haus, 3800 kWh/a) verringert sich mit diesem Wert die Stromrechnung 2021 um 64,22 Euro (wenngleich sie aufgrund anderer Effekte wohl steigen wird). Bei einem Erdgasverbrauch von 17 500 kWh/a betragen 2021 die CO2-Zusatzkosten allerdings 104,66 Euro. Damit hat der Musterhaushalt vor Berücksichtigung der Mobilität 2021 Mehrkosten von 40,44 Euro aufgrund der CO2-Bepreisung.
Bei einer Heizung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe wäre ein um 5850 kWh höherer Stromverbrauch anzusetzen, es ergäbe sich 2021 damit aus der Absenkung der EEG-Umlage ein Kostenvorteil von 98,87 Euro, insgesamt also 163,09 Euro – vor Berücksichtigung der Mobilität. Hier werden die Zusatzkosten schnell überschätzt, bei einer Fahrleistung von 12 000 km/a und einem Durchschnittsverbrauch von 6,0 l Benzin pro 100 km betragen 2021 die Zusatzkosten 49,91 Euro.
Dass sich das Beispiel zusammen mit der Förderung über das Marktanreizprogramm auch insgesamt bezahlt macht, haben wir in TGA 2020-05 gezeigt (Alte Gas-Heizung raus: Ein lohnendes Geschäft, in TGA 2020-04 für die Modernisierung einer alten Öl-Heizung: Neue Heizung kann Kosten sofort senken).
Tatsächlich hätte es bessere Gestaltungsmöglichkeiten für die CO2-Bepreisung gegeben, aber auch der aktuelle Stand ist eine Steilvorlage für unsere Branche zur Modernisierung und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Rechnen Sie es Ihren Kunden vor, ich bin überzeugt, dass das überzeugt.
Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de
Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel.