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Sanierungsförderung

Taktieren um den Steuerbonus

Geschlagene 110 Tage hat es gedauert, bis die Bundesregierung das vielstimmige Bitten erhört und am 26. Oktober 2011 im Bundeskabinett beschlossen hat, den Vermittlungsausschuss für das am 8. Juli 2011 vom Bundesrat abgelehnte „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ anzurufen. Es gibt zwar keine bindende Frist, innerhalb der Bundesregierung oder Bundestag nach einer Zustimmungsverweigerung des Bundesrats zu einem Zustimmungsgesetz den Vermittlungsausschuss anrufen müssen, sie sollten dies aber in einer angemessen Frist tun.

Angemessen war der Zeitraum aus Sicht der Branche nicht. Zwischenzeitlich ist die für energetischen Modernisierungsmaßnahmen beste Zeit im Jahr ungenutzt verstrichen. Mit der angefachten Hoffnung auf eine bessere Förderung haben die Modernisierungswilligen ihre Vorhaben zunächst geparkt.

Taktiert hat auch der Bundestag. Anträge der Opposition auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurden abgelehnt. Stattdessen haben CDU/CSU und FDP einen Antrag eingebracht, mit dem der Bundestag die Bundesregierung auffordert, sich bei den Ländern für die Zustimmung des Bundesrats zu dem abgelehnten Gesetz einzusetzen. Ein nutzloser und widersinniger Antrag, denn der Bundesrat hat seine Zustimmung in der vom Bundestag vorgelegten Form ja bereits verweigert. Der vom Grundgesetz vorgesehene Weg noch zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu kommen, geht über den Vermittlungsausschuss. Seine Hauptaufgabe ist es zu versuchen, unterschiedliche Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich eines Gesetzgebungsvorhabens zum Ausgleich zu bringen.

Die Anrufung ist also nur ein erster Schritt. Zwar ein wichtiger, aber keiner, der Erfolg garantiert. Denn die Meinungen von Bund und Ländern lagen im Juli weit auseinander. Hauptstreitpunkte waren die Verteilung der Kosten der Steuerentlastung und eine gerechte Ausgestaltung der Förderung. Die gerechtere Ausgestaltung sollte eigentlich gar nicht zur Diskus­sion stehen, aus den Expertenanhörungen des Bundestags zu dem Gesetz ging deutlich hervor, dass hier Korrekturbedarf besteht.

Bei der Kostenverteilung müssen sich die Länder bewegen. Länder und Kommunen tragen zwar formal 57,5 % der direkten Mindereinnahmen, profitieren jedoch auch sofort von der Sanierungstätigkeit über zumeist an lokale Handwerker und Dienstleister vergebene Aufträge. Bei Kreditvergünstigungen und Zuschüssen fließt hingegen tendenziell mehr Steuergeld in wirtschaftlich bessergestellte Regionen. Klärungsbedarf gibt es auch, was eigentlich steuerlich gefördert wird. Bisher würden nur ohnehin schon gut geförderte Vollsanierungen in den alternativen Genuss eines Steuervorteils kommen, die Wirkung des Gesetzes wäre damit gering. Die Förderung von Einzelmaßnahmen würde das Potenzial deutlich vergrößern, aber auch das Verfahren komplizierter machen, zudem befürchten die Finanzpolitiker Mitnahmeeffekte.

Bisher hat das Gesetzesvorhaben keine zusätzlichen Sanierungen ausgelöst, sondern nur Sanierungen verzögert. Durch den neuen Hoffnungsschimmer werden sich Modernisierungswillige weiterhin zurückhalten. Wichtig ist darum, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen, notfalls auch mit einem endgültigen Scheitern. •

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de· https://www.tga-fachplaner.de/

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