Die Solarbranche hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den 52-GW-Förderdeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhoben. Mittels einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die von der Bundesregierung seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umgesetzt wird.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appelliert eindringlich an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, in der kommenden Woche (25. KW) die letzte Chance zu wahren, den „Solardeckel“ gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.
Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf § 49 Abs. 6 EEG. Die Bundesregierung habe es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen.
Grundsätzlich gibt es keinen mit einer Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers. Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen sowie ein Gesetz für nichtig erklären.
Der Kläger wird von über 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen.
„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erläutert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die Brancheninitiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni 2020 die Abschaffung des Solardeckels beschließen.
„Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli 2020 besiegeln“, so Körnig.
Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung könnte massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen.
Zuletzt hatte sich die GroKo mit dem Eckpunktepapier vom 03. Juni 2020 für ein 130-Mrd.-Euro-Konjunkturpaket noch einmal selbst beauftragt: „Um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für Photovoltaik unmittelbar abgeschafft.“ ■