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Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG-KfW-Programme: Zusagestopp wird aufgehoben

studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), und der Finanzen (BMF) haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt:

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Programmstopp (Antragsstopp und Zusagestopp) am 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24 000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es nach Auskunft des BMWK darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Ein Termin für den Neustart der Gebäudeförderung wurde nicht genannt. 

Ausblick

Die größte Herausforderung dürfte sein, mit limitierten Haushaltsmitteln eine weiterhin attraktive Förderung eines höheren Standards zu bieten. Dies kann nur gelingen, wenn die energetischen Anforderungen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der von der Ampel angekündigten GEG-Novelle erheblich verschärft werden. Aus der Diskussion nach dem 24. Januar 2022 Tage geht klar hervor, dass jetzt auch in Berlin die Erkenntnis angekommen ist, dass der KfW-55-Standard 55 im Neubau schon seit einiger Zeit erheblich überfördert wird. Ein seit Jahren in Fachkreisen bekannter Umstand. Dies hatte letztendlich als Fixpunkt dazu geführt, dass auch die besseren Standards von den Fördermittelgebern teuer erkauft werden mussten.

Eckwerte für das neue Förderprogramm sind die Fortsetzung des KfW-55-Standards bei der Sanierung und im Neubau der Standard EH 40 mit einer reduzierter Förderung und einem gedeckelten Volumen von 1 Mrd. Euro bis Ende 2022. Zum Vergleich: Allein im Zeitraum November 2021 bis zum 24. Januar 2022 sind bei der KfW-Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Daran anschließen, mutmaßlich ab 2023, soll sich das schon im Koalitionsvertrag skizzierte „Klimafreundliches Bauen“-Programm, das allerdings noch erarbeitet werden muss. 

Nicht betroffen vom Programmstopp waren die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch, etc.). Diese Förderprogramme laufen weiter. ■

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