Ab dem 1. März 2023 können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestellt werden.
Einen KFN-Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt.
Die geförderten Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Sie dürfen keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
Kredit mit Zinsverbilligung
Für die Förderung stehen insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung. Sie erfolgt für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm für sie keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sei dies aufgrund der Zinsentwicklung in den letzten Monaten zielführender. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.
Die Neubauförderung 2023 im Überblick
● Insgesamt stehen im Jahr 2023 für die Neubauförderung 1,1 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. 750 Mio. Euro entfallen auf das KFN-Programm, 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen (voraussichtlich ab dem 1. Juni 2023). Das KFN-Programm ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
● Über das KFN-Programm werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
● Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
● Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
● Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig über den Finanzierungspartner die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten:
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
• Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)
Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) vom 20. Januar 2023 wurde am 13. Februar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
FAQs des BMWSB zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Zinskonditionen
Am 01. März 2023 wurden die Zinskonditionen rund um die Förderung bekannt: So ermöglicht eine hohe Zinsverbilligung beispielsweise einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Wer wiederum einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei einer 10-jährigen Zinsbindung beantragt, kann aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. erhalten. Die tagesaktuellen Zinskonditionen können unter www.kfw.de/konditionen eingesehen werden. Die Förderung wird in zwei Stufen vergeben:
Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude: Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt wird. Wer diese Anforderung erfüllt, kann von der KfW-Bank einen vergünstigten Kredit i. H. von 100 000 Euro erhalten.
Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG: Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) bestätigt. Wer diese Anforderung erfüllt, kann einen Kredit in Höhe bis zu 150 000 Euro erhalten.
Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit auf max. 15 Mio. Euro (bis zu 3000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche). ■
Quelle: BMWBS, KfW / jv
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