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Bundestagswahl 2025

Wohnungs­lüftung: Posi­tio­nen des VfW zur Bundestagswahl

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Der VfW rät der deutschen Politik dringend, die Zielsetzungen der EPBD ambitioniert umzusetzen. Insbesondere vor dem Hintergrund der 2024 beschlossenen Novelle der EPBD, in der sich zum ersten Mal an vielen Stellen Verweise auf die Qualität der Innenraumluft finden.

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 begrüßt der Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. (VfW) ausdrücklich viele Vorschläge in den Wahlprogrammen von CDU/ CSU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP, um den schwächelnden Wohnungsbau in Deutschland wieder zu beleben.

Von der Nachverdichtung und Aufstockung von Wohn- und Geschäftsgebäuden über Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer und degressive Abschreibung bis hin zur Planungssicherheit bei der Förderung über die nächste Legislaturperiode unterstützt der VfW zentrale Wahlprogrammpunkte der etablierten Parteien im Kontext des Wohnungsbaus.

Allerdings vermisst der VfW an dieser Stelle Vorschläge der Parteien zu einer effizienten Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), vor allem zur Gewährleistung einer hygienisch einwandfreien Innenraumluft. Der VfW appelliert in diesem Zusammenhang an die Politik, die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) zu berücksichtigen, da sie die einzige Technologie ist, mit der gleichzeitig die energetischen EPBD-Ziele und eine gesunde Innenraumluft erfolgreich realisiert werden können.

Zentrale Positionen des VfW zu Wohnungsbau und Sanierung in Deutschland

Der VfW fordert von der nächsten Bundesregierung, dass die Wohnraumlüftung in den energie- und baupolitischen Überlegungen eine zentrale Rolle spielt.

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Der VfW fordert von der nächsten Bundesregierung, dass die Wohnraumlüftung in den energie- und baupolitischen Überlegungen eine zentrale Rolle spielt.

➡️Positionen des VfW zur Bundestagswahl 2025

➡️Fakten zur Wohnungslüftung (mit Wärmerückgewinnung) – Anlage zum VfW-Positionspapier zur Bundestagswahl 2025

Gesetzgebung

● Technische Ausführung des Referenzgebäudes zum GEG: Ersetzen von „zentrale Abluftanlage nicht bedarfsgeführt“ durch „zentrale oder dezentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG)“
● Zur Sicherstellung der von der EPBD geforderten Innenraumluftqualität müssen neu zu errichtende oder zu sanierende Gebäude gemäß den aktuellen Anforderungen dicht gebaut werden und den für die Gesundheit und Beheizung erforderlichen Luftwechsel gewährleisten.
● Anerkennung der Wärmerückgewinnung als erneuerbare Energie (EE) oder als Erfüllungsoption für die Sicherstellung der Quote von 65 % EE-, z.B. durch pauschale Anrechnung mit 25 %- Punkten.

Förderung

● Gleichwertige Einstufung der Lüftungsanlage mit WRG wie andere energetisch relevante Einzelmaßnahmen unter „Anlagentechnik“ mit Zuschuss 30 % (statt 15 %).
● Förderung der Ausstattung einer Wohnung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nach dem Austausch einer raumluftabhängigen Gasetagenheizung (die zuvor durch die nachströmende Verbrennungsluft den Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz der Wohnung sichergestellt hat) mit 50 % (statt wie bisher mit 15–20 %.

Umsetzung EPBD-Ziele

● Möglichst umfassende Umsetzung der Anforderungen bzgl. Gesundheit / Innenraumluftqualität und Energieeffizienz durch sinnvolle Technologien zu deren Sicherstellung, wie Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.
● Umsetzung der „Indoor Air Quality“ in nationalen Gebäuderenovierungsplänen
● Steigerung der Renovierungsquote in Richtung auf 3 %.

Quelle: VfW / ml

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