Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Erdgas

Kartell-Razzia im Erdgassektor in Deutschland

Mediaparts – stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat am 29. März 2022 in Deutschland unangekündigt die Geschäftsräume mehrerer Unternehmen durchsucht, die in der Lieferung, dem Transport und der Speicherung von Erdgas tätig sind.

Hintergrund der von der EU-Kommission bestätigten Durchsuchungen sind  Bedenken, dass die Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten. Die Beamten der Kommission wurden von Beschäftigten der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.

Die EU-Kartellvorschriften verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Wichtig: Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.

Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine zwingende Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab. ■

Im Kontext:
Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen
Wärmepumpe bis zu 39 % günstiger als Gas-Heizung
Entlastungspaket soll die Wärmewende beschleunigen
Der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl steigt