Der Fachverband Gebäude-Klima FGK hat den Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ veröffentlicht. Er setzt sich dafür ein, dass im Lockdown Öffnungsoptionen ermöglicht werden, wenn Betreiber nachweisen, dass sie die notwendigen Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos einhalten.
Anfang November 2020 mussten aufgrund der steigenden Infektionszahlen Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen, im Dezember kamen Einzelhandelsunternehmen und weitere Dienstleistungsbetriebe dazu. Dabei blieben organisatorische Maßnahmen der Betreiber ebenso unberücksichtigt wie die Lüftungstechnik der Gebäude. Wer in Lösungen zur Verringerung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2-Viren investiert hatte, war dennoch betroffen.
Öffnung erlauben, wenn Organisation und Technik passen
Aus Sicht des FGK sollte Betreibern das Öffnen dann wieder erlaubt werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Organisation und Technik geeignet sind, das Infektionsrisiko gering zu halten. Der FGK schlägt mit dem Status-Report 52 Regeln für ein vereinfachtes Nachweisverfahren auf Basis europäischer Normen vor.
Wie die AHA-Maßnahmen kann auch dieser Vorschlag keinen absoluten Schutz bieten. Das Ziel ist möglichst großer Nutzen bei noch vertretbarem Aufwand.
Ein Flyer fasst den Grundgedanken zusammen:
Statt Lockdown für alle, sollte aus Sicht des FGK es Öffnungsoptionen geben, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Voraussetzung sind grundsätzlich das Einhalten der AHA-Regeln sowie angepasste Belegungsdichten. Weil Viren sich über Aerosole schnell im gesamten Raum verteilen können, muss außerdem die Virenlast in der Raumluft möglichst klein gehalten werden, indem entsprechend der Nutzung des Raums gelüftet oder das Lüften um eine Luftreinigung ergänzt wird.
Der Flyer und der Status-Report 52 stehen auf www.fgk.de kostenfrei als PDF-Download zur Verfügung. ■
Siehe auch:
TGA-Themenseite Corona-Lüftung
TGA-Themenseite mit Luftreinigern
Praxisleitfaden: Planung und Betrieb von RLT-Anlagen in Corona-Zeiten