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Förderprogramme

BMWK stutzt die Förderung von Energieberatungen

pit24 – stock.adobe.com

Hohe Nachfrage mit Folgen: Das Wirtschaftsministerium hat eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen für die Energieberatung ab dem 7. August 2024 angekündigt.

Die vom Bund gefördert Energieberatung wird derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80 000 einen neuen Höchststand erreicht und nun statt Freude eine Gegenreaktion ausgelöst. Am 05. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt:

„Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August 2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.“

Die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser wird bisher mit maximal 1300 Euro und künftig nur noch mit maximal 650 Euro gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern halbiert sich der maximale mögliche Zuschuss von 1700 Euro auf 850 Euro. In welchem Umfang sich der Zuschuss durch die Anpassung verringert, hängt vom tatsächlichen Aufwand für die Energieberatung ab.

Eigenanteil des beratenen Gebäudeeigentümers in Abhängigkeit der für die Energieberatung entstandenen Kosten (förderfähiges Beratungshonorar); für Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH / ZWH) sowie Mehrfamilienhäuser (MFH ab 3 Wohneinheiten).

JV

Eigenanteil des beratenen Gebäudeeigentümers in Abhängigkeit der für die Energieberatung entstandenen Kosten (förderfähiges Beratungshonorar); für Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH / ZWH) sowie Mehrfamilienhäuser (MFH ab 3 Wohneinheiten).

Bei Nichtwohngebäuden staffelt sich die maximale Förderhöhe nach der Nettogrundfläche. Für Gebäude bis 200 m2 sinkt sie von maximal 1700 Euro auf maximal 850 Euro, für Gebäude ab 200 bis 500 m2 sinkt sie von maximal 5000 Euro auf maximal 2500 Euro und für Gebäude über 500 m2 sinkt sie von maximal 8000 Euro auf maximal 4000 Euro.

Nachtrag vom 08. August 2024:
● Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 6. August 2024,
BAnz AT 08.08.2024 B2
● Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ vom 6. August 2024, BAnz AT 08.08.2024 B1

iSFP-Bonus wird nicht verändert

Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen, z. B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z. B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 % auf 20 %, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60 000 Euro verdoppeln (gegenüber 30 000 Euro ohne geförderten iSFP).

„Die ständigen Ad-hoc-Handlungen seitens der Behörden schüren weiterhin starke Verunsicherungen. Sowohl Energieberatende als auch Verbraucher:innen können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können. Die Verunsicherung und die Verärgerung sind überall spürbar. Bei uns Laufen die Drähte heiß. Dem GIH ist durchaus bewusst, dass die Fördermittel stark nachgefragt werden und begrüßt zudem die positive Wahrnehmung in der Bevölkerung, die Energieeffizienz und den Klimaschutz durch Sanierungsmaßnahmen voranzubringen. Eine transparente, planbare Kommunikation mit den fachlichen Akteuren kommt aber wieder mal zu kurz. Die Sanierungsquote mit derzeit 0,7 % ist aktuell noch weit von den erforderlichen 2 % zur Erreichung der Klimaziele entfernt. Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken.“ Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH

GIH

„Fördertopf muss gestreckt werden“

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10 000 Anträge in 2019, 130 600 in 2023 und bereits über 80 000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000. ■
Quelle: BMWK-Pressemitteilung / jv

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