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Gasbeschaffungsumlage

Erdgas-Umlage: Trittbrettfahrer-Korrektur bringt wohl nicht viel

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Einige Gasimporteure haben ohne wirtschaftliche Not Ansprüche für Ersatzbeschaffungskosten angemeldet. Die von der Bundesregierung angekündigte Korrektur der gesetzlichen Grundlage weckt falsche Hoffnungen: Die Erdgas-Umlage wird dadurch kaum sinken.

Nachtrag: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2022 im Umlaufverfahren die Verordnung zur Aufhebung der Gaspreis­anpassungs­verordnung beschlossen. Die Erdgas-Umlage ist damit wieder vom Tisch.

Der Unmut ist groß: Nicht alle der Gasimporteure, die auf Grundlage der erst am 9. August 2022 in Kraft getretenen Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) Ausgleichsansprüche für auf Mehrkosten durch die Ersatzbeschaffungen ausbleibender Gaslieferung aus Russland angemeldet haben, benötigen diesen Ausgleich, um eine wirtschaftliche Schieflage abzuwenden. Sie müssen zwar Ersatz für ausbleibende Lieferungen beschaffen, aber diese Geschäfte wirken sich in kleinem Umfang auf die Bilanz des gesamten Unternehmens aus. So argumentiert man jedenfalls in Berlin und in der Öffentlichkeit.

Zwölf Anspruchsteller: Ausgleichsansprüche mussten innerhalb der in der Gaspreisanpassungsverordnung vorgesehen Frist an den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) gesendet werden. Insgesamt haben zwölf Unternehmen entsprechende Meldungen und Prognosen bei THE eingereicht: Axpo Solutions AG, DXT Commodities S.A., EWE Trading GmbH, Enet Energy SA, Gunvor Group Ltd., RWE Supply & Trading GmbH, OMV Gas Marketing & Trading GmbH, Sefe Marketing & Trading Ltd, Uniper SE, Vitol SA, VNG Handel & Vertrieb GmbH und die Wieh GmbH.

Die Zahl ist bekannt: 2,419 Ct/kWh beträgt ab dem 1. Oktober 2022 die Gas-Umlage, amtliche Bezeichnung in der Gaspreisanpassungsverordnung ist Gasbeschaffungsumlage. Sie wurde aus den angemeldeten Ansprüchen vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) berechnet und erstmals am 15. August 2022 mitgeteilt. Laut GasPrAnpV kann sie alle drei Monate angepasst werden. Ab Oktober 2022 erhebt THE die Gasbeschaffungsumlage gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen (vereinfacht: „Energiehändler“), die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen – an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Aufgrund der Höhe wird ihnen in der Regel auch nichts anderes übrig bleiben. Nach derzeitiger Regelung wird die Gasbeschaffungsumlage nicht nur für Erdgas, sondern auch für Biomethan erhoben. 

Gaspreisanpassungsverordnung soll geändert werden

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte offensichtlich darauf gebaut, dass nur Gasimporteure, die es finanziell wirklich nötig haben, Ansprüche anmelden. Dass ist allerdings nicht in vollem Umfang eingetreten. Für die „offene Tür“ musste er bereits heftige Kritik, auch von den Koalitionspartnern, einstecken. Nach anfänglichem Zögern hat er inzwischen auch Korrekturen angekündigt:

Über eine Änderung der GasPrAnpV (ein Beschluss im Bundeskabinett ist am 14. September 2022 vorgesehen) soll nun verhindert werden, dass Unternehmen Zahlungen aus der erhobenen Gasbeschaffungsumlage erhalten, die diese wirtschaftlich gar nicht benötigen. Dafür sollen drei Kriterien gelten: Hilfe bekommen sollen nur Unternehmen, die zum einen für die Versorgungssicherheit in Deutschland relevant sind und deren Gasgeschäft zum anderen eine bedeutsame Größe hat. Als drittes Kriterium für eine Inanspruchnahme von Ausgleichsansprüchen soll gelten, dass staatlich gestützte Firmen keine Boni und Dividenden auszahlen dürfen. Mit diesen Kriterien sollen „die falschen Unternehmen herausgefiltert werden“, so ein Vertreter des Bundesministeriums für Klima und Energie in einer Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Klima und Energie am 30. August 2022.

Nützen wird das Nachschärfen der GasPrAnpV wenig

In der Sondersitzung wurde jedoch auch klar, dass nach Prüfung der bisher eingegangenen Unternehmensanträge, 95 % der angemeldeten Gasmengen entweder von Uniper oder Gazprom Germania – beziehungsweise aus mit ihnen verbundenen Verträgen – stammten und damit die Kriterien für eine Inanspruchnahme wohl erfüllt wären. Nur 5 % der angemeldeten Gasmengen stammen von Gashändlern, die nach einer ersten Einschätzung die Unterstützung nicht benötigen.

Setzt man grob vereinfacht den genannten Wert von 5 % auch für eine Verringerung der Ausgleichsansprüche an, wird schnell deutlich, dass die Gasbeschaffungsumlage auch nur in dieser Größenordnung durch das herausdrängen „der falschen Unternehmen“ sinken kann. Auf diesem Weg werden die Gaspreise für Endkunden also nicht entscheidend sinken.

Bei einem Preisniveau von 20 Ct/kWh würde eine um 5 % günstigere Gasbeschaffungsumlage nur eine Senkung von 0,6 % auf 19,88 Ct/kWh entsprechen.

Gasbeschaffungsumlage: Keine Alternative in Sicht

Ein vorzeitiges Ende der aktuell bis zum 31. März 2024 befristeten Erhebung der Gasbeschaffungsumlage ist bisher nicht absehbar: In der Sondersitzung verteidigten Vertreter der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Umlage: Ziel sei es, den Markt zu stabilisieren und Verwerfungen zu verhindern, so ein FDP-Abgeordneter. Mit Steuergeld könnten die enormen Preissteigerungen nicht aufgefangen und Gasversorger gerettet werden, betonte eine Grünen-Abgeordnete und verwies darauf, dass der Staat Uniper bereits mit 15 Mrd. Euro und Gazprom Germania (Sefe Securing Energy for Europe GmbH) mit 9 Mrd. Euro stütze. Anmerkung: Beide Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie darüber hinausgehende Unterstützung benötigen.

Kumuliert haben die zwölf Unternehmen rund 34 Mrd. Euro als Prognosewert an THE gemeldet. Dabei handelt es sich noch nicht um geprüfte Ansprüche, die werden sich erst aus den tatsächlichen und testierten Werten ergeben. Die Ansprüche können also höher oder niedriger als der Prognosewert liegen, zumal momentan niemand die Preise für Erdgas bis zum Frühjahr 2024 und die Höhe der Gaslieferungen aus Russland in den nächsten Monaten vorhersagen kann.

5 % von 34 Mrd. Euro sind zwar eine staatliche Geldsumme, aber die geplante Änderung der Gaspreisanpassungsverordnung wird wohl eher Kosmetik als eine als eine Entlastungsmaßnahme für Gaskunden sein. ■
Quellen: BMWK, hib, THE / jv

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