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Gebäudeenergiegesetz

Bundestag berät abschließend über das GEG

Der Deutsche Bundestag berät am 18. Juni 2020 abschließend eine Stunde lang über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (19/16716, 19/17037, 19/17193 Nr. 8). Zur Abstimmung hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorlegelegt (19/20148). Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist. Die 3. Lesung wird live ab 16:35 Uhr (laut Tagesordnung) vom Parlamentsfernsehen übertragen.

Abgestimmt wird auch über Anträge von AfD mit dem Titel „Aussetzung der Energiesparverordnung und Verzicht auf Vorlage eines Entwurfs für ein mögliches Gebäudeenergiegesetz (19/17523) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausbau der Windenergie in Schwung bringen, Menschen beteiligen und Klimaschutz stärken“ (19/15123). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen (19/18008).

Die AfD fordert die Bundesregierung mit ihrem Antrag dazu auf, die Vorschriften der Energieeinsparverordnung mindestens bis zur Lösung der Wohnraumkrise außer Kraft zu setzen, die Arbeiten am Gebäudeenergiegesetz bis auf Weiteres einzustellen und auf die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu verzichten. Die erhöhten Baukosten, die durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnung entstehen, würden sich direkt in den Mietpreisen niederschlagen, heißt es unter anderem zur Begründung. Vor allem in den Ballungsräumen seien den Menschen weitere Erhöhungen, die auf die Erfüllung „irrational überhöhter Standards“ im energetischen Bereich zurückgehen, nicht mehr zuzumuten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt, den Antrag von AfD abzulehnen (19/20143).

Statements schon vor der 3. Lesung

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßt, dass EnEG, EnEV und EEWärmeG nun endlich zu einem Gesetz zusammengeführt werden. Allerdings sei es nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei dieser Gelegenheit auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Zudem müsse das GEG schon bald wieder überarbeitet werden, weil darin noch nicht alle Vorgaben der 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt sind.

Aus Sicht der TGA-Verbände wichtige Anliegen der TGA-Branche wurden im Gesetzgebungsverfahren zum GEG berücksichtigt: Der Niedrigstenergiegebäude-Standard für private Gebäude wurde so beibehalten, dass auch zukünftig KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben. Die Überprüfung des Standards im Jahr 2023 sei angesichts des Tempos der technischen Entwicklungen sinnvoll. Und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde aus dem Energieeinsparungsgesetz in das GEG übernommen und deutlich ausgeweitet. Er wird auch für die Bereiche gelten, die bisher durch das EEWärmeG geregelt wurden.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) hat das Gesetz als Mogelpackung für Mieter, Häuslebauer und Klimaschutz kritisiert. Entgegen Ankündigungen der Bundesregierung werden die energetischen Anforderungen dabei jedoch nur scheinbar beibehalten – die Einführung der Innovationsklausel schaffe ohne Not neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten. Mieter müssten deshalb künftig besonders wachsam sein, wenn ihnen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gebaute oder sanierte, vermeintlich innovative und klimafreundliche Wohnungen angepriesen werden, für die sie dann möglicherweise unnötig hohe Energiekosten bezahlen. Außerdem werde eine große Chance verpasst, die richtigen Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen.

Auch Häuslebauer müssten künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen Standards errichten, die somit deutlich hinter der etablierten Praxis beim energiesparenden Bauen zurückblieben und mit den deutschen und europäischen Klimazielen nicht kompatibel seien. Wer für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher wohnen wolle, sollte lieber über ein von der KfW attraktiv gefördertes Effizienzhaus nachdenken, das anspruchsvollere Standards als das GEG erfüllt, so der Verband.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das (geplante) Gebäudeenergiegesetz im Vorfeld als „klimapolitischen Sanierungsfall“ eingestuft. Der Entwurf für das GEG sei längst überholt und verpasse die Chance, die notwendigen Weichen für den Klimaschutz im Gebäudebereich zu stellen, weil die bereits heute geltenden und wesentlich zu niedrig angesetzten Effizienzstandards eingefroren werden. Die Klimaschutzziele im Gebäudebereich könnten so nicht erreicht werden.

Erforderlich sei, für den Neubau mindestens den KfW-Effizienzhaus-40-Standard und für den Bestand den KfW-Effizienzhaus-55-Standard festzulegen. Die angesetzte Überprüfung der Standards für 2023 kommt deutlich zu spät. Ambitionierte Standards seien nicht nur klimapolitisch notwendig, sondern können auch positive Konjunktureffekte auslösen. Die DUH kritisiert außerdem die im Gesetz eingeführte Innovationsklausel. Diese bewirkt, dass die jetzt schon schwachen Effizienzanforderungen umgangen werden. Energetische Anforderungen können in einem Quartier gegeneinander aufgerechnet werden: Einzelne Gebäude müssen damit nicht mal mehr dem aktuellen Energieeinsparverordnungs-Mindeststandard entsprechen, wenn andere Häuser im Quartier energetisch etwas besser sind.

Der Gesetzentwurf setzt außerdem synthetische Brennstoffe in ihrer Bewertung mit erneuerbaren Energien gleich. Dies führt aus Sicht der DUH zu klimapolitisch falschen Anreizen: Synthetische Brennstoffe müssen in die Sektoren gehen, in denen es keine Möglichkeit zur direkten Nutzung von erneuerbarem Strom gibt, wie zum Beispiel in der Industrie sowie im Flug- und Hochseeschiffverkehr. Das Heizen von Gebäuden gehöre nicht dazu. ■