Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen müssen. Während Eigentümer*innen, die lange in ihrem Haus wohnen, aktuell von vielen Pflichten befreit sind, greift die Auflage, das Haus in einen entsprechenden energetischen Zustand zu bringen, bei einem Eigentümerwechsel: Innerhalb von zwei Jahren muss der Altbau die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.
Das sind die typischen Nachrüstpflichten
Das GEG bezieht sich auf die beiden Bereiche Heizung und Gebäudehülle. Für die Heizung gilt, dass Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden müssen. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. [→ siehe TGA-Beitrag De-facto-Einbauverbot für Öl und Gas schon ab 2024 ist richtig]
Neue Heizsysteme sollten in jedem Fall zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen ohnehin bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an nicht mehr eingebaut werden. Mit Blick auf Klimawandel und steigende Preise verlieren auch Gasheizkessel an Attraktivität. Der Staat unterstützt den Wechsel auf Heiztechniken, die erneuerbare Energie nutzen, mit bis zu 45 Prozent der Kosten. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie. Zuschüsse können vor Baubeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Wer die Maßnahmen finanzieren will, kann anstelle eines direkten Zuschusses einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss bei seiner Hausbank beantragen.
Der zweite Bereich der Sanierungspflichten aus dem GEG betrifft die oberste Geschossdecke. Fehlt dort bislang ein Wärmeschutz, muss die Decke nachträglich gedämmt werden.
Die Nachrüstpflichten zu verletzen ist keine gute Idee. Denn es muss damit gerechnet werden, dass in diesem Fall der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu hoch ist. Angesichts der hohen Preise für Heizenergie wird sogar empfohlen, mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt. Außerdem muss mit Bußgeldern gerechnet werden, wenn die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllt werden.
In kostenfreien Onlinevorträgen informiert die Verbraucherzentrale grundlegend zur energetischen Sanierung und zu Fördermitteln.
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