Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes gemeinsam im Bundesanzeiger vom 03. Dezember 2020 die „Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. Oktober 2020“ veröffentlicht (zum Download im Bundesanzeiger).
Die Bekanntmachung enthält nach § 85 Absatz 8 GEG die Muster zu den Energiebedarfs- und den Energieverbrauchsausweisen, nach denen Energieausweise auszustellen sind, sowie die Muster für den Aushang von Energieausweisen nach § 80 Absatz 6 und 7 GEG. ■