Das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sieht seit dem 1. November 2020 neue Pflichten für Hausbesitzer vor: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfangreich saniert, muss einen Energieberater hinzuziehen. Ein Portal des Energieberaterverbands GIH weist den Weg zu kostenlosen Beratungsangeboten.
Im Falle eines Hauskaufs muss der neue Besitzer den Energieausweis seiner Wohnimmobilie mit einem Energieberater besprechen. Aber auch bei umfangreichen Sanierungen, bei denen Berechnungen für das ganze Gebäude stattfinden, wird der Gang zum Experten obligatorisch. Der hinzugezogene Berater muss in beiden Fällen als Aussteller von Energieausweisen zugelassen sein und das Angebot muss kostenlos über allgemein zugängliche Quellen zur Verfügung stehen.
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Auszug aus dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
§ 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
„… Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1 und 2 [GEG § 48] an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 [GEG: Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes] für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 [GEG] zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Wer geschäftsmäßig an oder in einem Gebäude Arbeiten im Sinne des Satzes 3 [GEG § 48] für den Eigentümer durchführen will, hat bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen.“
§ 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Absatz 4:
„… Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 [GEG] zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
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GIH-Internetportal GEG-Beratung.de
Der GIH hat als Deutschlands größter Energieberaterverband reagiert und unter das Internetportal GEG-Beratung.de ins Leben gerufen, das die neuen Pflichten kurz und prägnant erläutert und dem Nutzer eine schnelle Suche nach entsprechenden Beratungsangeboten in seiner Nähe ermöglicht. „Viele unserer auf hohem Niveau ausgebildeten Mitglieder sind dort bereits registriert und täglich kommen neue hinzu“, so der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig.
Dass viele Berater dieses im Gesetz in Umfang, Länge und Ort nicht geregelte Gespräch kostenlos anbieten, hat einen guten Grund. Leppig: „Da Kurzberatungen oft der Einstieg in größere Vorhaben sind, sind unsere Mitglieder durchaus bereit, in Vorleistung zu gehen. Wird dabei ein erhöhter Sanierungsbedarf festgestellt, und das ist für viele Immobilien der Fall, sind Hausbesitzer meist zu diesen sinnvollen Investitionen bereit. Zumal unsere Berater auch dafür sorgen, dass solche Sanierungen nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich effizient ablaufen und von den derzeit hohen staatlichen Förderungen profitieren.“
Für Energieberater mit Mitgliedschaft bei einem Landesverband des Energieberaterverbands GIH ist die Listung auf GEG-Beratung.de kostenlos. Nichtmitglieder können sich gegen eine Gebühr listen lassen. ■