Der Plan der Bundesregierung, im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausschließlich Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband für informatorische Beratungsgespräche zuzulassen, diskriminiert aus Sicht des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) alle Ingenieurunternehmen, die bereits qualifizierte Energieberatungen anbieten.
Der Verband lehnt deshalb die im GEG-Entwurf (Bundestags-Drucksache 19/16716) in § 48 (bei umfangreichen Sanierungen) und in § 80 (Verkäufe) enthaltene Festlegung ab und fordert eine Öffnung zugunsten weiterer Marktteilnehmer. Den konkreten Änderungsvorschlag des Gesetzentwurfs hat der VBI in einer Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung zum GEG am 4. März allen Mitgliedern des Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zugesandt.
VBI-Präsident Jörg Thiele: „Der VBI fordert im Namen aller Ingenieure, die als unabhängige Energieberater tätig sind, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens entsprechende Korrekturen vornimmt. Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs für dringend geboten.“ Außerdem werde durch die Öffnung der Beratung für alle Berater auch eventuellen Engpässen und Wartezeiten vorgebeugt.
Bereits im Juli 2019 hatte der VBI in einer Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt. An der Stellungnahme hält der VBI weiterhin fest und bekräftigt außerdem erneut, dass der GEG-Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. Thiele: „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 % vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich.“ ■