Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) hat am 4. November 2019 heute vor dem Finanzausschuss des Bundestages zur „steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung selbst genutzten Wohneigentums“ Stellung genommen. „Grundsätzlich begrüßen wir die steuerliche Förderung sehr. Denn statt zu sinken, stagniert der Wärmeenergiebedarf in den letzten Jahren ebenso wie der Anteil erneuerbarer Energien. Mit den heutigen Mitteln werden bei Gebäuden weder die Klimaziele für 2020 noch 2030 erreicht“, so der ifeu-Geschäftsführer Dr. Martin Pehnt.
Steuerliche Abschreibung zügig umsetzen
Um die zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen effektiv und erfolgreich einzuleiten, müsse die Bundesregierung die Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung zügig umsetzen. Pehnt: „Es darf nicht dazu kommen, dass Hauseigentümer jetzt monate- oder sogar jahrelang die Hände in den Schoß legen, um zu warten, dass die angekündigte steuerliche Förderung tatsächlich in Kraft tritt.“
„Öl- und Gas-Heizkessel nicht fördern“
Der Gebäudeexperte des ifeu rät außerdem dazu, nur technisch zeitgemäße Maßnahmen steuerabzugsfähig zu machen: „Wenn jetzt Maßnahmen gefördert werden, die den notwendigen Standards für einen klimaneutralen Gebäudebestand nicht erfüllen, dann müssen beispielsweise Fassaden in 10 oder 20 Jahren erneut saniert werden – das würde zu doppelten Kosten und doppeltem Aufwand für Staat und Wohnungswirtschaft führen.“
Das Niveau der Maßnahmen sollte dem inzwischen bei Neubauten üblichen Standard KfW 55 bzw. dem KfW-Einzelmaßnahmenstandard entsprechen – mit Ausnahmen bei denkmalgeschützten oder erhaltenswerten Bauteilen. Öl- und Gas-Heizkessel sollten generell von der Förderung ausgenommen und nur Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden. Siehe auch: Steuerbonus-Verordnung: Alles, nur keine Öl-Heizung
Bestätigung durch unabhängigen Effizienzexperten
Pehnt wies vor dem Finanzausschuss auch darauf hin, dass eine unabhängige Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten bei größeren Maßnahmen wichtig für die Qualität der Maßnahmen sei – analog zum Vorgehen der KfW-Förderung. Die im Gesetzestext vorgeschlagene Fachunternehmererklärung reiche hier nicht aus. Pehnt: „Ich schlage aber vor, eine Liste von niederschwelligen Maßnahmen von der Expertenbestätigung auszunehmen.“ ■