Am 29.11.2019 berät der Bundesrat drei vom Bundestag beschlossene Gesetze aus dem Klimapaket: Das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) mit der 2021 im Gebäude- und Verkehrsbereich startenden CO2-Bepreisung sowie das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, das eine Regelung zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen enthält.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Bundesrat den Gesetzen nicht zustimmen, die wichtige und teilweise die federführenden Ausschüsse empfehlen, dass der Bundesrat verlangen soll, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Vor allem beim Steuerbonus-Gesetz geht es um viel Geld, die Länder beklagen, dass sie überwiegend nur an den Kosten und Mindereinnahmen aber nicht an den Einnahmen aus dem Klimapaket beteiligt werden. Es gibt aber speziell hier auch inhaltliche Differenzen, das Gesetz sieht weitere Regelungen zur Anpassung des Steuerrechts vor.
Merkel: Hoffe auf Lösung bis zum Jahresende
Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geht nicht davon aus, dass die von der Bundesregierung initiierten Gesetz, die im Bundestag ohne größere Änderungen aufgegriffen und beschlossen wurden, die Zustimmung des Bundesrat erhalten. Merkel am 27. November 2019 im Deutschen Bundestag zu dem Klimapaket-Gesetzen: „Ich glaube, wir haben richtige Dinge auf den Weg gebracht. Deshalb hoffe ich, dass wir im Bundesrat bis zum Jahresende [2019] die entsprechenden Lösungen finden. Wir als Koalition sind jedenfalls dazu bereit.“
Steuerbonus im Rückblick
Das Vorhaben steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat eine bewegte Vorgeschichte. Für 2019 fiel die im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahme schon beim Aufstellen der Eckwerte für den Bundeshaushalt mangels Gegenfinanzierung unter den Tisch. Im Vergleich zu den Vorgängen im Jahr 2011 und 2012 war das aber nur eine Lappalie. Am 8. Juli 2011 hatte der Bundesrat dem von der Bundesregierung im Rahmen der damaligen Beschlüsse zur Energiewende beim Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Zustimmung verweigert. Maßgeblich für die Blockade war, dass sich die Länder – nach Expertenmeinung als maßgebliche finanzielle Nutznießer – nicht an den direkten Steuerausfällen in vollem Umfang beteiligen wollten. Es folgte eine lange Hängepartie. Erst am 12. Dezember 2012 war das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ nach 414 Tagen ergebnisloser Verhandlung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag endgültig gescheitert.
In dieser Zeit und darüber hinaus hatte der Gesetzesentwurf das Gegenteil von einem Anreizen der Sanierungstätigkeit bewirkt. Das hielt das Schwarz/Gelb-regierte Land Hessen allerdings nicht davon ab, dem Bundesrat schon im Juni 2013 einen neuen Vorschlag für eine Gesetzesinitiative unter gleichem Titel vorzulegen. 2014/15 gab es einen neuen Vorstoß für einen Steuerbonus, nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Dezember 2014 einen grundsätzlichen Konsens bezüglich finanzieller Anreize zur energetischen Gebäudesanierung gefunden hatte, allerdings ohne die Gegenfinanzierung sicherzustellen. An einer Hürde hat sich seit 2011 nichts geändert. Länder (42,5 %) und Gemeinden (15 %) müssen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen aus dem Steuerbonus tragen. ■