Ein Vermieter musste eine neu installierte digitale Klingelanlage zurückbauen lassen, weil sich ein Mieter dagegen wehrte.
Häufig wird es ja als ein Zeichen des Fortschritts betrachtet, wenn alte analoge Systeme gegen moderne digitale Technik ausgetauscht werden. Doch das ist offensichtlich nicht immer so. Ein Hauseigentümer stieß auf den Widerstand eines Mieters, als er die Klingelanlage erneuerte. Die neuen Apparate waren nur noch mit Smartphone, Computer oder Telefon zu bedienen. Der Mieter wollte aber das alte System zurückhaben. Die Justiz gab ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Recht. Es gehe nicht, dass ungefragt eine solche Maßnahme durchgeführt werde, die von ihm dann anschließend auch noch eine Mitwirkung verlange. Der vertragsgemäße Zustand der Wohnung, so das Urteil, sei wiederherzustellen. (AG Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 202 C 105/22) ■
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern / ml