Warum sollte der Auftraggeber eine Hygiene-Erstinspektion bei Trinkwasser-Installationen durchführen lassen und wie sollte die Begutachtung durchgeführt werden? Die fachliche Stellungnahme FS-401 des DVQST gibt Antworten.
„Die Aufgabenstellung einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1 besteht darin, festzustellen, ob es bei der Errichtung einer Trinkwasser-Installation zu Abweichungen gegenüber der Planung oder technischen Mängeln gekommen ist“, erklärt Arnd Bürschgens, Vorsitzender des DVQST, Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.
„Dies ist die Voraussetzung, um die fachgerechte Installation zu bewerten und um gegebenenfalls vorhandene Abweichungen und Mängel bezüglich der Hygieneanforderungen zu ermitteln, bevor die Wände und Decken verschlossen werden. Durch diese vorsorgliche Zustandsfeststellung werden Ärger, Verzögerungen und unnötige Kosten vermieden.“
Bestandsaufnahme mit Bewertung
Jede Trinkwasser-Installation muss gesamtheitlich so geplant und errichtet werden, dass sie zum einen für die vorgesehene Nutzung geeignet ist und zum anderen das geringstmögliche Wasservolumen enthält. Für einen umfassenden Überblick bilden die Planungsunterlagen dabei die Grundlage. Im Raumbuch werden die Nutzung der Räume sowie die Bedarfsermittlung hinterlegt. Das Betriebsbuch enthält ergänzende Informationen für den späteren Betrieb, wie Instandhaltungsunterlagen, Betriebsanweisungen und die Dokumentation von Ereignissen und durchgeführten Maßnahmen.
Dies sind neben der Ortsbegehung zur technischen Überprüfung nur zwei wesentliche Bestandteile einer Hygiene-Erstinspektion, die in einer detailliert dokumentierten Bestandsaufnahme mit Bewertung mündet.
Der DVQST bietet seinen Mitgliedern und interessierten Sachverständigen solche und weitere Unterlagen an, um auf diese Weise eine reproduzierbare Beurteilungsqualität sicherzustellen. Interessierte können diese Prozessbeschreibung für regelbasierte Prüfungen beim DVQST anfordern. ■
Quelle: DVQST / jv
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